Zollbericht Côte d'Ivoire Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Produktsicherheit, technische Vorschriften und Normen
Autorisierte Inspektionsfirmen prüfen vor dem Versand, ob bestimmte Waren den geltenden Normen entsprechen. Für deren Zollabfertigung ist ein Konformitätszertifikat vorzulegen.
28.02.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Verpflichtende Konformitätskontrolle im Ausfuhrland
Das nationale Normeninstitut Codinorm (Côte d’Ivoire Normalisation) entwickelt ein an internationale (ISO) und europäische (CEN) Normen angepasstes nationales Normensystem und überwacht deren Einhaltung. Die Rangfolge der Normen in abnehmender Priorität lautet: ivorische technische Vorschriften und Normen, regionale Normen von Westafrikanischer Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und Westafrikanischer Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), internationale Normen (ISO, IEC, Codex Alimentarius) oder Herstellerspezifikationen, falls keine ivorischen oder internationalen Normen vorhanden sind.
Um die Verbraucher und die lokale Wirtschaft vor der Einfuhr von minderwertiger oder gefälschter Ware besser zu schützen, führte das ivorische Handelsministerium im Juli 2018 ein verpflichtendes Konformitätsbewertungsprogramm für Importsendungen ein. Dabei prüfen autorisierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob die reglementierten Produkte den geltenden Normen entsprechen. Bei positivem Ergebnis stellt die Prüfstelle ein Konformitätszertifikat (Certificat de conformité) aus, das für die Zollabfertigung zwingend erforderlich ist. Der Exporteur muss das Konformitätszertifikat beantragen und die Gebühren für das Programm zahlen.
Zu den regulierten Produkten gehören:
Lebensmittel
elektrische und elektronische Produkte sowie Produkte der erneuerbaren Energien
Kosmetik- und Hygieneprodukte
Baumaterialien
Verpackung
Kfz-Ersatzteile, Zubehör und Schmierstoffe
Maschinen
Druckgeräte
Persönliche Schutzausrüstung
Produkte mit Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Textilien
Schuhwerk
Spielzeuge
gebrauchte Waren, ausgenommen Gebrauchtfahrzeuge.
Warensendungen mit einem FOB-Wert (Freight on Board) von weniger als 1 Million CFA-Franc (1.525 Euro) sind von dem Konformitätsprogramm ausgenommen. Das Prüfverfahren sieht je nach Art der Warensendung (Produkt, Häufigkeit) und exportierendem Unternehmen (Hersteller, Lieferant, Händler) drei unterschiedliche Zertifizierungswege vor: Route A, B oder C. Je nach Zertifizierungsweg wird eine physische Inspektion vor dem Versand, gegebenenfalls Labortests oder Analysen oder ein Audit der Produktionsprozesse durchgeführt.
Folgende Waren sind von dem Konformitätsprogramm ausgenommen:
Gold und andere Edelmetalle, Edelsteine
Sprengstoffe, Waffen, Munition und sonstiges Kriegsmaterial für die nationalen Streit- und Ordnungskräfte
lebende Tiere, frisches und gefrorenes Fleisch sowie frischer und gefrorener Fisch
frisches Gemüse und Obst
Pflanzen und Waren des Blumenhandels
lokale Produkte oder traditionelles Handwerk aus der Region
pharmazeutische Erzeugnisse und Rohstoffe für deren Herstellung
Zeitungen und Zeitschriften, Postwertzeichen, Steuermarken, Banknoten, Scheckbücher, Pässe
persönliche Gebrauchsgegenstände und gebrauchter Hausrat
Gebrauchtfahrzeuge
Rohöl oder teilweise raffiniertes Öl
Einfuhren für diplomatische Einrichtungen oder internationale Organisationen für den eigenen Gebrauch
Importgüter und Ausrüstung für die Öl- und Bergbauindustrie
Einfuhren im Rahmen der Freihafenregelung
auf Antrag Produktionsmaschinen, die unter das Investitionsgesetz fallen oder für die eine Befreiung nach dem Investitionsgesetz gilt
vorab registrierte Vorleistungen, die in der lokalen Industrie verwendet werden
Warenmuster
Express-Luftfracht.
Weiterführende Informationen über das Konformitätsprogramm stellen das ivorische Handels- und Industrieministerium sowie die beauftragten Prüfgesellschaften Bureau Veritas, Cotecna, Intertek und SGS zur Verfügung.
Gebrauchtwaren
Das Unternehmen SICTA (Société Ivoirienne de Contrôles Techniques Automobiles et Industriels) ist für die technische Inspektion und Wertermittlung von importierten Gebrauchtfahrzeugen zuständig. Kraftfahrzeugsendungen sollten generell bei Zollstellen abgefertigt werden, die über ein spezielles Single Window für Kraftfahrzeuge (Guichet Unique Automobile) verfügen. Seit Mitte 2018 befindet sich die webbasierte Plattform Sydam Auto im Aufbau. Das neue System soll die Zollabfertigung für Gebrauchtfahrzeuge optimieren.
Nach einer Harmonisierung von Normen innerhalb der ECOWAS müssen importierte leichte Nutzfahrzeuge seit 1. Januar 2021 mindestens die Abgasnorm EURO 4 erfüllen und dürfen maximal fünf Jahre alt sein. Für die Einfuhr schwerer Nutzfahrzeuge gilt eine Altersgrenze von 10 Jahren. Die Mitgliedstaaten haben zehn Jahre Zeit, diese Altersbegrenzungen umzusetzen.
In Côte d’Ivoire ist eine Einfuhrgenehmigung des Verkehrsministeriums für neue und gebrauchte Fahrzeuge, deren Ersatzteile und Reifen einzuholen. Das so genannte Renovo-Programm der Prüfgesellschaft Societe Generale de Surveillance (SGS) für die Einfuhr von neuen und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Reifen ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Im Rahmen dieses Programms erhebt SGS eine vorgezogene Umweltabgabe auf alle reglementierten Produkte. Bei gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Reifen führt SGS im Ausfuhrland eine physische Kontrolle durch, um sicherzustellen, dass es sich nicht um Elektroschrott oder Altreifen handelt.
Bei der Einfuhr gebrauchter Textilien ist ein Desinfektions- oder Begasungszertifikat vorzulegen.