Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung CEDEAO/ECOWAS Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

ECOWAS führt das elektronische Ursprungszeugnis ein

Das digitale Ursprungszeugnis soll den Handel innerhalb der ECOWAS-Mitgliedstaaten erleichtern und die regionale Integration fördern.

Von Andrea Mack | Bonn

Die ECOWAS-Kommission führt schrittweise ein elektronisches Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) in den Mitgliedsländern der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) ein. Medienberichten zufolge wurden Nigeria, Côte d'Ivoire, Ghana und Senegal als Pilotländer für das neue e-CoO-System ausgewählt. Die vier Länder sollen die digitale Plattform testen, bevor sie vollständig eingeführt wird.

Das derzeitige manuelle Verfahren zur Beantragung eines Ursprungszeugnisses, dessen Aushändigung in Papierform, der Genehmigung durch den Zoll vor der Ausfuhr und die anschließende Vorlage bei den Zollbehörden des Einfuhrlandes als Ursprungsnachweis ist umständlich, zeitaufwändig und betrugsanfällig.

Die durchgängige Digitalisierung des Verfahrens soll Transparenz und Vertrauen in das System der Ursprungszeugnisse schaffen. Zudem fördern kürzere Bearbeitungszeiten und geringere Kosten für e-CoC den intraregionalen Handel und stärken die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der ECOWAS-Mitgliedstaaten.

Quellen und weitere Informationen:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.