Zollmeldung CEDEAO/ECOWAS Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
ECOWAS führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
Das digitale Ursprungszeugnis soll den Handel innerhalb der ECOWAS-Mitgliedstaaten erleichtern und die regionale Integration fördern.
05.12.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Die ECOWAS-Kommission führt schrittweise ein elektronisches Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) in den Mitgliedsländern der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) ein. Medienberichten zufolge wurden Nigeria, Côte d'Ivoire, Ghana und Senegal als Pilotländer für das neue e-CoO-System ausgewählt. Die vier Länder sollen die digitale Plattform testen, bevor sie vollständig eingeführt wird.
Das derzeitige manuelle Verfahren zur Beantragung eines Ursprungszeugnisses, dessen Aushändigung in Papierform, der Genehmigung durch den Zoll vor der Ausfuhr und die anschließende Vorlage bei den Zollbehörden des Einfuhrlandes als Ursprungsnachweis ist umständlich, zeitaufwändig und betrugsanfällig.
Die durchgängige Digitalisierung des Verfahrens soll Transparenz und Vertrauen in das System der Ursprungszeugnisse schaffen. Zudem fördern kürzere Bearbeitungszeiten und geringere Kosten für e-CoC den intraregionalen Handel und stärken die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der ECOWAS-Mitgliedstaaten.
Quellen und weitere Informationen:
- ECOWAS Pressemitteilung vom 27. November 2024
- Zeitungsbericht vom 25. November 2024 (The Nation)
- Zeitungsbericht vom 26. November 2024 (Vanguard)