Zollmeldung COMESA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
Malawi ist der zweite Mitgliedstaat, der das Pilotprojekt umsetzt. Eswatini hatte bereits im November 2024 mit der Einführung des elektronischen Zertifikats begonnen.
02.01.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Das elektronische COMESA-Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) wird das manuelle COMESA-Ursprungszeugnis, welches von der Behörde im Ursprungsland der Ware ausgestellt wird, ersetzen. Die Antragstellung, das Genehmigungsverfahren sowie die Ausstellung des Zeugnisses erfolgen sodann über ein elektronisches System. Das e-CoO wird Unternehmen und Zollbehörden zugute kommen, da es die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kosten senkt, wodurch Waren effizienter über die Grenzen hinweg gehandelt werden können.
Neben Eswatini und Malawi will auch Sambia das e-CoO testen. Ob darüber hinaus weitere COMESA-Mitglieder das System testen werden, ist noch offen. Im Juni 2020 bekundeten zwölf weitere Mitglieder ihre Bereitschaft, das System zu testen. Hierzu zählten damals neben Eswatini, Malawi und Sambia die folgenden Länder: Burundi, DR Kongo, Ägypten, Äthiopien, Kenia, Madagaskar, Mauritius, Ruanda, Seychellen, Sudan, Tunesien und Simbabwe.
Quellen und weitere Informationen: Pressemitteilung vom 17. Dezember 2024 (COMESA)