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Zollmeldung COMESA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein

Eswatini testet als erster COMESA-Mitgliedstaat das elektronische Ursprungszeugnis. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Das elektronische COMESA-Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) wird das manuelle COMESA-Ursprungszeugnis, welches von der Behörde im Ursprungsland der Ware ausgestellt wird, ersetzen. Die Antragstellung, das Genehmigungsverfahren sowie die Ausstellung des Zeugnisses erfolgen sodann über ein elektronisches System. Das e-CoO wird Unternehmen und Zollbehörden zugute kommen, da es die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kosten senkt, wodurch Waren effizienter über die Grenzen hinweg gehandelt werden können.

Neben Eswatini wollen auch Malawi und Sambia das e-CoO testen. Sie haben ihre nationalen Systeme bereits angepasst und mit dem e-CoO von COMESA verbunden. Wann Malawi und Sambia das Pilotprojekt starten werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Ob darüber hinaus weitere COMESA-Mitglieder das System testen werden, ist noch offen. Im Juni 2020 bekundeten zwölf weitere Mitglieder ihre Bereitschaft, das System zu testen. Hierzu zählten damals neben Eswatini, Malawi und Sambia die folgenden Länder: Burundi, DR Kongo, Ägypten, Äthiopien, Kenia, Madagaskar, Mauritius, Ruanda, Seychellen, Sudan, Tunesien und Simbabwe.

Quellen und weitere Informationen: Pressemitteilung vom 15. November 2024 (COMESA)

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