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Chile: Aufenthaltsrecht

Für kurzfristige Besucheraufenthalte von maximal 90 Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Seit April 2021 existiert in Chile ein neues Migrationsgesetz (Ley de Migración y Extranjería, LME - Gesetz Nr. 21.325/21). Das Gesetz sieht unter anderem die Schaffung eines Nationalen Migrationsdienstes (Servicio Nacional de Migraciones - SERMIG) vor, der für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der Migrations- und Einwanderungspolitik verantwortlich ist.

Für kurzfristige Besucheraufenthalte (zum Beispiel zu touristischen Zwecken) von maximal 90 Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich. Der Aufenthalt kann einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden (Art. 48 LME).

Ausländer, die in das Land einreisen, um einer bezahlten selbstständigen Tätigkeit nachzugehen oder eine bezahlte Tätigkeit im Rahmen eines Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnisses ausüben möchten, benötigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Residencia temporal), die zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt ist (Art. 73 ff. LME). Hinsichtlich der befristeten Aufenthaltserlaubnis existieren 13 Unterkategorien (Art. 70 LME). Unter anderem können im Rahmen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis auch Saisonarbeiter in das Land einreisen um für begrenzte Zeiträume, Saisonjobs nachzugehen.    

Die neuen gesetzlichen Regelungen wirken sich unter anderem auf die Statusänderung im Land aus. Ausländer, die als Touristen in das Land eingereist sind, können ihren Aufenthaltsstatus im Land nicht ändern. Ausländer, die in Chile arbeiten und leben möchten, müssen sich während der Bearbeitung ihrer Arbeits- und Aufenthaltsanträge außerhalb des Landes aufhalten.

Die Regeln für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia definitiva) sind streng.  Eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist eine Erlaubnis, sich auf unbestimmte Zeit in Chile niederzulassen und berechtigt zur Ausübung jeder legalen Tätigkeit. Das Verfahren zur Erteilung eines Daueraufenthaltsvisums kann erleichtert werden, wenn der Antragsteller bereits über ein befristetes Aufenthaltsvisum verfügt und bestimmte Kriterien wie z. B. Beschäftigungsstabilität erfüllt (Artikel 78 und 79 LME).

Gründe für eine etwaige Ablehnung und den Widerruf von Aufenthaltsgenehmigungen (Rechazo y revocación de los permisos de residencia) sind unter anderem die Vorlage falscher Papiere bei den Einwanderungsbehörden (Art. 88 LME).

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