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Strengere Voraussetzungen für Praktikantenvisum in den USA
Das U.S. Department of State hat strengere Screening-Verfahren für Personen eingeführt, die ein J-1-Visum beantragen möchten.
08.04.2025
Von Jan Sebisch | Bonn
Für deutsche Unternehmen, die jungen Talenten (Praktikanten, Trainees, Studierenden usw.) Einblicke in ihre US-Niederlassung ermöglichen möchten, ist das J-1 Visum die gängigste und praktischste Lösung. Deutsche Unternehmen nutzen dieses Visum häufig, weil es unkompliziert und kostengünstig zu beantragen ist.
In Anlehnung an die Executive Order 14161 und die Executive Order 14188 prüfen die US-Behörden Visaanträge nunmehr mit einem stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit. Personen, die F-1-, M-1- und J-1-Visa beantragen, unterliegen nun einer verschärften Prüfung und strengeren Zulassungsstandards. Diese verschärfte Prüfung bedeutet, dass jedes Anzeichen dafür, dass ein Praktikant die Visabestimmungen nicht einhält, zu einer Ablehnung des Antrags führen kann.
Die neuen Richtlinien beschreiben auch das Verfahren für den Widerruf von Visa nach deren Erteilung: Wenn nach der Genehmigung neue Informationen bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Praktikant nicht berechtigt für das Visum gewesen ist, kann sein Visum widerrufen werden.
Zum Thema:
- U.S. Department of State
- The White House: Presidential Actions