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Chile: Produzentenhaftung
Ein Produkthaftungsgesetz ist in Chile bisher nicht erlassen worden.
22.09.2023
Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Rechtsgrundlagen
Die Produkthaftung (responsabilidad de productor) ist in Chile im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt (Ley Sobre Protección de los Derechos de los Consumidores, LPDC - Gesetz Nr. 19.496/97), die sich zum Teil überschneiden. Das LPDC wurde durch einen Dekret (Decreto con Fuerza de Ley, DFL 3) im Amtsblatt vom 31. Mai 2021 geändert und neu veröffentlicht.
Haftung nach dem Zivilgesetzbuch
Bei der Haftung nach den Regelungen des Zivilgesetzbuches ist zwischen einer vertraglichen und außervertraglichen Haftung zu unterscheiden. Eine vertragliche Haftung ergibt sich bei Vertragsverletzungen zum Beispiel aus den Vorschriften über die Gewährleistung. Die außervertragliche Haftung ergibt sich aus den Vorschriften des Zivilgesetzbuches (Art. 2.314 ff. CC). Einen Unterschied zwischen Produzenten, Großhändlern, Einzelhändlern und Zulieferern trifft das Gesetz dabei nicht.
Haftung nach dem Verbraucherschutzgesetz
Im Verbraucherschutzgesetz werden die Haftung von Warenherstellern, die Rechte von Verbrauchern und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Das Gesetz regelt die Beziehung zwischen Endverbraucher und Lieferant und ist auf handels- und zivilrechtliche Rechtsgeschäfte anwendbar. Die Vorschriften können nicht abbedungen oder eingeschränkt werden.
Der Lieferant haftet vor allem unter anderem für folgende Fälle (Art. 20 LPDC): i) Produkte, die bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards unterliegen und nicht den vorgeschriebenen Regelungen entsprechen; ii) die vertragsgegenständliche Sache weist versteckte Mängel auf, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch ausschließen; iii) Bestandteile des Produktes entsprechen nicht der vorgeschriebenen Produktkennzeichnung oder iv) falsche Angaben in der Bewerbung des Produktes.
Zudem müssen Angaben über Dienstleistungen und Waren zweckmäßig und wahr sein. Sofern ein Produkt potentiell schädigend ist, sind besondere Informationspflichten zu beachten.
Der Verbraucher kann bei einem fehlerhaften Produkt oder einem sonstigen Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz zwischen unentgeltlicher Reparatur/Nachbesserung, Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises wählen (Art. 19 LPDC) . Bei einem entstandenen Schaden hat der Verbraucher zudem einen Anspruch auf Schadensersatz.
Diese Rechte muss der Verbraucher, falls kein darüber hinausgehender Garantiezeitraum vereinbart wurde, innerhalb von sechs Monaten ausüben. Der Verbraucher, der sich für eine Reparatur des Produkts entscheidet, kann diese unterschiedslos beim Verkäufer, beim Hersteller oder beim Importeur beantragen. Der Lieferant, der das Produkt vermarktet hat, und der Importeur, der es verkauft oder geliefert hat, haften gesamtschuldnerisch für den Schaden, der dem Verbraucher entstanden ist (Art. 21 LPDC). Bei bestimmten Verstößen gegen das Verbraucherschutzgesetz drohen Bußgelder.
Die zuständige Behörde für Verbraucherschutz ist das Nationale Verbraucheramt (Servicio Nacional del Consumidor).