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Zollbericht Chile Freizonen, Investitionsförderung

Zollbegünstigungen und - befreiungen

Chile gewährleistet eine zollfreie beziehungsweise zollbegünstigte Einfuhr für gewisse Warengruppen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Weniger entwickelte Länder

Ferner sind im Gesetz Nr. 20.690 vom 16. September 2013 Zollbegünstigungen für bestimmte Länder vorgesehen. Das Gesetz hat die Einfuhrzölle für Waren mit Ausnahme von Weizen, Weizenmehl und Zucker, die aus weniger entwickelten Ländern stammen, abgeschafft. Länder, die hiervon profitieren können, sind zum Beispiel: Haiti, Afghanistan, Bangladesch, Kambodscha, Myanmar, Nepal, Samoa, Angola, Äthiopien, Burkina Faso, Eritrea, Guinea, Madagaskar, Malawi, Mosambik, Ruanda, Senegal, Somalia, Togo, Tansania und Sambia. 

Freizonen

Freizonen in Chile befinden sich in Iquique (Zona Franca de Iquique), Punta Arenas (Zona Franca de Punta Arenas) und in der "Comuna de Tocopilla“. Bei Tocopilla handelt es sich um ein zeitlich befristetes Sonderregime für den Bergbau, das regelmäßig verlängert wird, zuletzt mit Gesetz 19.709 bis 2035. 

Unternehmen, die sich in den Freizonen niederlassen, genießen von Zoll- und Steuervergünstigungen. Ausländische Waren zur Weiterverarbeitung können zollfrei in die Zonen verbracht werden. In die Freizonen verbrachte Waren können von den dort ansässigen Unternehmen auf eigene oder fremde Rechnung eingelagert, ausgestellt, ein- und ausgepackt, umgepackt, abgefüllt, etikettiert, aufgeteilt oder verkauft werden. Erst die Verbringung von in den Freizonen verarbeiteten Waren in das chilenische Zollgebiet ist zollpflichtig. 

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