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Zollbericht Indonesien Freizonen, Investitionsförderung

Freizonen

Von Jürgen Huster | Bonn

Zur Verbesserung des Investitionsklimas und der Rechtssicherheit wurden durch Regierungsverordnungen die Inseln Batam, Bintan und Karimun im Riau-Archipel in der Nähe von Singapur als Freizonen und Freihäfen ausgewiesen. Es sind dort Verwaltungseinheiten geschaffen worden, an die Unternehmen Anträge für die Niederlassung in den Freizonen richten können.

Die Freizonen und Freihäfen gelten als nicht zum Zollgebiet gehörend. Beim Verbringen der Waren in diese Zonen werden weder Einfuhrabgaben erhoben noch gelten die im Zollgebiet angewandten handelspolitischen Maßnahmen wie z.B. spezielle Einfuhrlizenzen für elektronische Waren oder Textilien. 

Weitere Zonen, in denen für in- und ausländische Investoren besondere Vorschriften in den Bereichen Zoll-, Steuer- und Landnutzungsrecht gelten, bestehen als Sonderwirtschaftszonen in der Zuständigkeit der indonesischen Investitionsbehörde BKPM sowie den Industriezonen, hier zuständig das Industrieministerium. 

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