Zollbericht Chile Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Zulassung von Lebensmitteln
Für der Einfuhr von Nahrungsmitteln sind mehrere Zollpapiere zu beantragen.
13.05.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Beabsichtigt der Importeur Lebensmittel für den menschlichen Verzehr in das chilenische Zollgebiet zu verbringen, muss er zuerst eine Zollbestimmungsbescheinigung (Certificado de Destinación Aduanera para alimentos importados) bei der Secretaria Regionales Ministeriales de Salud (SEREMI), der Kontrollbehörde für die Einfuhr von Lebensmitteln, beantragen. Die Bescheinigung ermöglicht die Verbringung der Waren aus dem Zolllager zu einer zugelassenen Lebensmittelzollstelle. Für die Ausstellung sind folgende Zollpapiere erforderlich:
- Luftfrachtbrief
- Handelsrechnung
- Sanitärgenehmigung der Lebensmittelzollstelle
- ClaveUnica, wenn das Verfahren online durchgeführt wird (hierbei handelt sich um eine elektronische Identität, die verwendet wird, um verschiedene vom Staat angebotene Dienste und Leistungen online in Anspruch zu nehmen).
Zusätzlich kann die SEREMI technische Datenblätter, den Transportschein und die Packliste fordern. Das Verfahren kann digital oder vor Ort vorgenommen werden.
Sobald die Ware in den Lebensmittelzollstellen gelagert sind, muss der Zollbeteiligte eine Genehmigung zur Verwendung (Autorización para uso y disposición de alimentos) für das Inverkehrbringen des Produkts beantragen. Für die Ausstellung der Genehmigung muss er die Zollbestimmungsbescheinigung vorzeigen. Sanitärzertifizierungen sind mit vorzulegen, wenn es sich um die Einfuhr von Rinderprodukten handelt. Zusätzliche Dokumente, die die SEREMI verlangen kann, sind auf der obenstehenden Webseite einzusehen. Unter anderem zählen dazu:
- Handelsrechnung
- phytosanitärische Zertifikate
- Bescheinigung über den freien Verkauf
- Ergebnisse der im Herkunftsland an den Lebensmitteln durchgeführten Analysen
- technisches Datenblatt in spanischer Sprache
- Etikettenentwurf gemäß dem Dekret 997
- ClaveÚnica, wenn zutreffend.
Im Leitfaden für die Einfuhr von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr (Manual de Importación de Alimentos Destinados al Consumo Humano) des Gesundheitsministeriums vom 19. Juni 2015 sind diese und weitere Informationen zum Marktzugang von Lebensmitteln zu finden.