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Zollmeldung China Exportkontrolle

Antimon unterliegt künftig der chinesischen Exportkontrolle

Antimon in unterschiedlichen Aggregatzuständen, in verschiedenen chemischen Verbindungen sowie weitere Waren dürfen künftig nur noch mit Exportlizenz aus China ausgeführt werden.

Von Klaus Möbius | Bonn

Ab dem 15. September 2024 unterliegt Antimon in unterschiedlichen Aggregatzuständen und in verschiedenen chemischen Verbindungen sowie weitere Waren der chinesischen Exportkontrolle. Betroffen sind bestimmte Pressen und deren Komponenten, MPCVD-Ausrüstung (Microwave Plasma Chemical Vapor Deposition), Diamantfenstermaterialien sowie Einkristall- oder kubische Einkristall-Prozesstechnologie. Details ergeben sich aus der Veröffentlichung Nr. 33 des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM (nur Chinesisch). Die Veröffentlichung enthält auch die chinesischen Zolltarifnummern. 

Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine gedruckte Ausgabe oder eine CD-ROM stehen ebenfalls zur Verfügung (kostenpflichtig). 

Der Antrag auf Erteilung der Lizenz ist vom Exporteur in China beim MOFCON zu stellen. Das Verfahren ist das gleiche wie bei Dual-Use-Gütern.

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