Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht China Einfuhrverbote und Beschränkungen

Erläuterungen der chinesischen Generalzolldirektion

Die chinesische Generalzolldirektion hat nähere Erläuterungen zur Registrierungspflicht ausländischer Hersteller von Lebensmitteln veröffentlicht.

Das derzeit durchgeführte Pre-Listing-Verfahren gilt nur für die genannten 14 Produktkategorien und unter der Voraussetzung, dass seit dem 1. Januar 2017 entsprechende Produkte bereits in die Volksrepublik China ausgeführt wurden.

Die Registrierung für die Ausfuhr von Produkten, welche nicht unter Artikel 7 des Dekrets 248 fallen und für die kein amtlich begleitetes Registrierungsverfahren durchgeführt wird, kann laut Auskunft von GACC seit dem 01. November 2021 über das Portal unter https://cifer.singlewindow.cn in Form einer Selbstregistrierung eigenständig vorgenommen werden.

Für die Entscheidung, welcher Produktkategorie gemäß Dekret 248 ein spezifischer HS-Code zuzuordnen ist und welches Registrierungsverfahren anzuwenden ist, hat GACC in dem oben genannten Portal eine Suchfunktion zur Verfügung gestellt (Menüpunkt "Produkt Type Query/ 产品类别查询). Voraussetzung ist jedoch das Anlegen eines Accounts bzw. ein vorheriger Login in dem System.

GACC hat einen offiziellen Leitfaden, der das allgemeine Verfahren und die Antragsstellung beschreibt, zur Verfügung gestellt. Das Dokument kann über den folgenden Link abgerufen werden (nur Chinesisch):

Darüber hinaus hat GACC eine offizielle Interpretation zu dem Dekret 248 und dem Dekret 249 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie Links zu den genannten Dokumenten.

GACC-Dekret 248

Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China für die Registrierung ausländischer Hersteller eingeführter Lebensmittel (Englisch): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3979122/index.html    

Offizielle Interpretation zu Dekret 248 (Chinesisch): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3985778/index.html   

GACC-Dekret 249

Maßnahmen der Volksrepublik China für die Verwaltung der Sicherheit der Einfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln (nur Chinesisch): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3625580/index.html   

Offizielle Interpretation Dekret 249 (nur Chinesisch): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3991317/index.html 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.