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Zollmeldung China

VR China/EU - Gegenseitige Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Die VR China und die EU haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten abgeschlossen. Seit dem 3.11.2015 tauschen die jeweiligen Zollverwaltungen entsprechende Daten elektronisch aus. Europäische Zollbeteiligte, die die Bewilligung AEOS oder AEO-C/AEOS haben, werden in der VR China als vertrauenswürdig eingestuft und genießen Vorteile bei der Zollabfertigung. Dies gilt im umgekehrten Fall auch für chinesische Zollbeteiligte, die dort als Advanced Certified Enterprises (ACE) eingestuft sind, wenn sie in die EU liefern.

Quelle: Mitteilung der EU-Kommission

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