Zollbericht SADC Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
SADC führt das elektronische SADC-Ursprungszeugnis ein
Die SADC kommt somit ihrer Verpflichtung im Rahmen des Trade Facilitation Agreements der WTO nach.
22.11.2022
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Das elektronische SADC-Ursprungszeugnis (e-CoO) wird das manuelle SADC-Ursprungszeugnis, welches von der Behörde im Ursprungsland der Ware ausgestellt wird, ersetzen. Die Antragstellung, das Genehmigungsverfahren sowie die Ausstellung des Zeugnisses erfolgen sodann über ein elektronisches System.
Mit einem Ursprungszeugnis kann bescheinigt werden, dass die von einem Ausführer angemeldeten Waren den Ursprungsregeln des SADC-Abkommens entsprechen. Nur gegen Vorlage eines Ursprungszeugnisses können präferenzbegünstigten Waren bei der Einfuhr Zoll- und Steuererleichterungen gewährt werden.
Vorteile des SADC e-Ursprungszeugnisses
Das SADC e-Certificate of Origin
- ist papierlos und somit umweltfreundlich,
- reduziert Kosten, Fehler und den zeitlichen Aufwand bei der Antragsstellung,
- reduziert den zeitlichen Aufwand bei der grenzüberschreitenden Überprüfung,
- verbessert und vereinfacht die Erstellung und Pflege von Statistiken,
- ermöglicht direkten Zugriff auf das von der Ausfuhrbehörde ausgestellte Ursprungszeugnis,
- verringert die Anzahl der Betrugsfälle an den Grenzübergängen, da das e-CoO mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen, wie einer Online-Authentizitätsprüfung, ausgestattet ist.
Zeitlicher Umsetzungsplan in der SADC
Bis 2024 sollen alle 16 Mitgliedstaaten der SADC auf das elektronische Zertifikat umgestiegen sein. Eswatini, Malawi und Sambia sind Teil des Pilotprojektes und haben bereits mit der Einführung des e-CoO gestartet. Namibia führt das e-CoO im Dezember 2022 ein.