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Zollmeldung EAWU Zollgesetz und Zollverfahren

Erstes Änderungspaket zum Zollkodex der EAWU wird vorbereitet

Die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland) plant einige Änderungen zur Verbesserung der Zollregulierung.

Von Karin Appel | Bonn

Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere Bereiche des E-Commerce Handels und zielen unter anderem darauf ab:

  • E-Commerce Waren, die im Ausland gekauft wurden, in eine separate Kategorie einzuteilen
  • Merkmale der E-Commerce Regulierung zu definieren
  • einen Betreiber für elektronischen Handel einzurichten
  • E-Commerce-Erklärungen einzuführen
  • Möglichkeiten des Verkaufs im Ausland sicherzustellen
  • die Nutzung von Zolllagern für E-Commerce Waren auch für Privatpersonen zu ermöglichen.

Bis zum 20. Februar diesen Jahres sollen die Mitgliedstaaten zunächst die Liste von geplanten Änderungen aktualisieren, damit die Eurasische Wirtschaftskommission über entsprechend vereinbarte Ansätze, Fristen und Arbeitsschritte beraten kann.

Insgesamt schlugen die Parteien bisher mehr als 300 Änderungen vor. Die Neuerungen des Zollkodex sollen bis 2024 abgeschlossen sein und ab 2025 angewandt werden.

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