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Zollmeldung Ecuador Zolltarif, Einfuhrzoll

Ecuador senkt Einfuhrabgaben für Stromerzeuger

Als Reaktion auf die nationale Energiekrise wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Im Hinblick auf die Energiekrise, die die Stromerzeugung beeinträchtigt und anhaltende Stromausfälle verursacht, wurde der Mehrwertsteuersatz auf Importe von elektrischen Generatoren, deren Teilen und Komponenten auf Null gesenkt. Der Nullsteuersatz gilt vom 3. Oktober bis zum 31. Dezember 2024. Dies geht aus dem Dekret Nr. 411 vom 3. Oktober 2024 hervor.

Weitere Maßnahmen hinsichtlich der Energiekrise hat der ecuadorianische Außenhandelsausschuss (COMEX) mit Resolution Nr. 009-2024 vom 10. Oktober 2024 ergriffen. Dabei wurden die Zollsätze für Elektrogeräte mit den Zolltarifnummern 8502.11.10.00, 8502.11.90.00, 8502.12.10.00, 8502.12.90.00, 8502.13.90.00, 8502.20.10.00, 8502.20.90.00, 8502.31.00.00, 8502.39.10.00 und 8502.39.90.00 auf Null gesenkt. Die Zollsenkung gilt vom 11. Oktober 2024 bis zum 11. Oktober 2025.

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