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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA verhängen Zölle auf Waren aus China

Waren aus China werden bei der Einfuhr in die USA mit einem Zollsatz von 20 Prozent belegt. Damit steigt der ursprüngliche Zusatzzollsatz um weitere 10 Prozentpunkte an.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Zusatzzölle erhöhen sich auf 20 Prozent

Präsident Trump nimmt mit der Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) vom 3. März 2025 (bisher als "Further Amended Notice" veröffentlicht) eine weitere Änderung gegenüber chinesischen Waren vor. 

Die mit der E.O. 14195 am 4. Februar 2025 eingeführten Zusatzzölle auf Waren aus China und Hongkong in Höhe von 10 Prozent werden auf 20 Prozent erhöht. Der Abschnitt 2(a) der E.O. 14195 wird geändert, indem die Worte "10 Prozent" gestrichen und stattdessen die Worte "20 Prozent" eingefügt werden. Demnach werden alle chinesischen Waren ab dem 4. März 2025 mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 20 Prozent belastet, sofern sie in die USA eingeführt werden.

Die entsprechende Durchführungsverordnung wird am 6. März 2025 im Federal Register veröffentlicht. Bisher hat das Department of Homeland Security der U.S. Customs and Border Protection folgende Mitteilung herausgegeben: Further Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s Executive Order 14195, Imposing Duties to Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China. Diese Notice sieht die folgenden Änderungen vor:

Änderungen im US-Zolltarif

Um die durch die Executive Order 14195, geändert durch die Amended Notice vom 12. Februar 2025, angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß des Anhangs (Annex) der oben genannten Amended Notice bzw. Durchführungsverordnung geändert.

Es wird eine zusätzliche HTSUS-Position eingeführt. Die neue HTSUS-Position 9903.01.24 gilt für alle Wareneinfuhren aus China und Hongkong ab dem 4. März 00:01 EST. Davon sind alle Waren ausgenommen, die in die Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 eingereiht werden können, sowie Waren für den persönlichen Gebrauch, die sich im begleiteten Gepäck von Personen befinden. Die HTSUS-Position 9903.01.24 sieht einen zusätzlichen Wertzollsatz von 20 Prozent vor.

Der Zusatzzoll gemäß der HTSUS-Positionen 9903.01.20 und 9903.01.24 wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben. 

Der in der neuen HTSUS-Position 9903.01.24 festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für chinesische Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").

Änderungen des Chapter 99 HTSUS
HTSUS-PositionBeschreibungZollsatz "General"Zollsatz "Special"
9903.01.20Chinesische Ware, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 ProzentZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent
9903.01.21Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sindZollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition
9903.01.22Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sindZollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition
9903.01.23Erzeugnisse aus China und Hongkong, die vor dem 1. Februar 2025 00:01 EST auf ein Schiff verladen wurden oder sich im Transit auf dem endgültigen Beförderungsmittel befanden und am 4. Februar 2025 nach 00:01 Uhr EST und am 7. März 2025 vor 00:01 Uhr EST in den freien Verkehr überführt oder aus dem Lager genommen wurden. Zollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition
9903.01.24Chinesische Waren, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20 ProzentZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20 Prozent
Spalte "General": Zollsätze für Handelsbeziehungen, die keinen Anspruch auf zolltarifliche Sonderbehandlungen haben. Spalte "Special": Zollsätze im Rahmen eines oder mehrerer spezieller Zollbehandlungsprogramme.Quelle: https://www.federalregister.gov/documents/2025/02/05/2025-02293/implementation-of-additional-duties-on-products-of-the-peoples-republic-of-china-pursuant-to-the; https://public-inspection.federalregister.gov/2025-03677.pdf

Spezifische Regelungen für Rückwaren 

Die zusätzlichen Zölle gemäß Position 9903.01.20 und 9903.01.24 gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60. 

Spezifische Regelungen für Veredelungswaren

Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in China) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in China) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.

Ausnahmen für bestimmte Waren

Von den Einfuhrzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus China, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.21 oder 9903.01.22 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.21 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren und die neue HTSUS-Position 9903.01.22 die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren.

Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend

Waren, die am bzw. nach dem 4. Februar 2025 um 00:01 EST (Eastern Standard Time) und vor dem 4. März 2025 00:01 EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent und somit der HTSUS-Position 9903.01.20.

Waren, bei denen es sich um Produkte aus China und Hongkong handelt, die am bzw. nach dem 4. März 2025 um 00:01 EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 20 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.24 Anwendung.

De minimis-Behandlung für bestimmte Güter weiterhin möglich

Die mit der E.O. 14195 eingeführte Aussetzung der "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 wurde mit der Amended Notice vom 12. Februar 2025 rückgängig gemacht. Demnach können Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Die Aufhebung der "de-minimis-Aussetzung" gilt jedoch nur so lange, bis angemessene Durchsetzungssysteme vorhanden sind, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen.

Quellen und weitere Informationen: 

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