Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - USA verhängen Zölle auf Waren aus China
Waren aus China werden bei der Einfuhr in die USA mit einem Zollsatz von 20 Prozent belegt. Die de-minimis-Ausnahme entfällt ab 2. Mai 2025.
07.03.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Zusatzzölle erhöhen sich auf 20 Prozent
Präsident Trump nimmt mit der Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) vom 3. März 2025 und der Further Amended Notice eine weitere Änderung gegenüber chinesischen Waren vor.
Die mit der E.O. 14195 am 4. Februar 2025 eingeführten Zusatzzölle auf Waren aus China und Hongkong in Höhe von 10 Prozent werden auf 20 Prozent erhöht. Der Abschnitt 2(a) der E.O. 14195 wird geändert, indem die Worte "10 Prozent" gestrichen und stattdessen die Worte "20 Prozent" eingefügt werden. Demnach werden alle chinesischen Waren ab dem 4. März 2025 mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 20 Prozent belastet, sofern sie in die USA eingeführt werden.
Die Zusatzzölle, die die USA am 2. April 2025 angekündigt haben, gelten für Einfuhren aus China zusätzlich zu den bereits bestehenden Zusatzzöllen.
Keine de-minimis-Behandlung mehr möglich
Ab 2. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST gelten die de-minimis-Ausnahmen für Einfuhren aus China, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, nicht mehr. Dies gilt auch für Postsendungen. De-minimis-Ausnahmen betreffen Sendungen bis 800. US-Dollar.
Der Zusatzzoll für die betroffenen Einfuhren beträgt 30 Prozent. Alternativ können Paketdienstleister wählen, ob sie einen spezifischen Zollsatz anwenden:
- 20 US-Dollar pro Paket-/Postsendung für Einfuhren, die am bzw. ab 2. Mai 2025 um 00.001 EST zum freien Verkehr abgewickelt werden
- 50 US-Dollar pro Paket-/Postsendung für Einfuhren, die am bzw. ab 1. Juni 2025 um 00:01 EST zum freien Verkehr abgefertigt werden.
Die mit der E.O. 14195 eingeführte Aussetzung der "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 wurde mit der Amended Notice vom 12. Februar 2025 zunächst rückgängig gemacht. Demnach können Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Die Aufhebung der "de-minimis-Aussetzung" sollte von vornherein jedoch nur so lange dauern, bis angemessene Durchsetzungssysteme vorhanden sind, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen.
Änderungen im US-Zolltarif
Das Department of Homeland Security der U.S. Customs and Border Protection hat eine Mitteilung/Notice herausgegeben, aus der sich die folgenden Änderungen ergeben:
Um die durch die Executive Order 14195, geändert durch die Amended Notice vom 12. Februar 2025, angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß des Anhangs (Annex) der oben genannten Amended Notice bzw. Durchführungsverordnung geändert.
Es wird eine zusätzliche HTSUS-Position eingeführt. Die neue HTSUS-Position 9903.01.24 gilt für alle Wareneinfuhren aus China und Hongkong ab dem 4. März 00:01 Uhr EST. Davon sind alle Waren ausgenommen, die in die Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 eingereiht werden können, sowie Waren für den persönlichen Gebrauch, die sich im begleiteten Gepäck von Personen befinden. Die HTSUS-Position 9903.01.24 sieht einen zusätzlichen Wertzollsatz von 20 Prozent vor.
Der Zusatzzoll gemäß der HTSUS-Positionen 9903.01.20 und 9903.01.24 wird zusätzlich zu allen bestehenden Zöllen (einschließlich Zölle nach Section 301), Gebühren und Abgaben erhoben. Selbst wenn Waren von den Zöllen gemäß Section 301 ausgenommen sind, unterliegen sie dem zusätzlichen Wertzoll, sofern sie unter die HTSUS-Positionen 9903.01.20 oder 9903.01.24 fallen.
Der in der neuen HTSUS-Position 9903.01.24 festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für chinesische Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").
HTSUS-Position | Beschreibung | Zollsatz "General" | Zollsatz "Special" |
---|---|---|---|
9903.01.20 | Chinesische Ware, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent |
9903.01.21 | Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.22 | Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.23 | Erzeugnisse aus China und Hongkong, die vor dem 1. Februar 2025 00:01 EST auf ein Schiff verladen wurden oder sich im Transit auf dem endgültigen Beförderungsmittel befanden und am 4. Februar 2025 nach 00:01 Uhr EST und am 7. März 2025 vor 00:01 Uhr EST in den freien Verkehr überführt oder aus dem Lager genommen wurden. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.24 | Chinesische Waren, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20 Prozent | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20 Prozent |
Spezifische Regelungen für Rückwaren
Die zusätzlichen Zölle gemäß Position 9903.01.20 und 9903.01.24 gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60.
Spezifische Regelungen für Veredelungswaren
Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in China) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in China) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
Ausnahmen für bestimmte Waren
Von den Einfuhrzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus China, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.21 oder 9903.01.22 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.21 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren und die neue HTSUS-Position 9903.01.22 die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren.
Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend
Waren, die am bzw. nach dem 4. Februar 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) und vor dem 4. März 2025 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent und somit der HTSUS-Position 9903.01.20.
Waren, bei denen es sich um Produkte aus China und Hongkong handelt, die am bzw. nach dem 4. März 2025 um 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 20 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.24 Anwendung.
Waren in Freihandelszonen
Waren aus China und Hongkong, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 4. Februar 2025, 00:01 Uhr Uhr EST in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr den Zöllen gemäß der geänderten Durchführungsverordnung bzw. Amendment to Notice und den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weitere Informationen:
- Änderung der Executive Order: Executive Order 14256 of April 2, 2025
- Leitfaden: CSMS # 64299816 - UPDATE – Additional Duties on Imports from China and Hong Kong (March 3, 2025)
- Änderung: U.S. Customs and Border Protection, Further Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s Executive Order 14195, Imposing Duties to Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China
- Durchführungsverordnung: Executive Order of March 3, 2025, "Further Amendment to Duties Addressing the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China"
- Änderung: Amended notice of February 12, 2025, Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werdenPresident’s February 1, 2025 Executive Order Imposing Duties To Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China
- Durchführungsverordnung: Executive Order 14195 of February 1, 2025, "Imposing Duties To Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China"
- Fact Sheet: President Donald J. Trump imposes tariffs on imports from Canada, Mexico and China
- Durchführungsverordnung: Executive Order 14156, January 20 2025: "Declaring a National Energy Emergency."