Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - USA verhängen Zölle auf Waren aus China
Die de-minimis-Ausnahme entfällt ab 2. Mai 2025. Waren aus China werden bei der Einfuhr in die USA mit hohen Zusatzzöllen belegt.
22.04.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
China sieht sich mit möglichen Zusatzzöllen von bis zu 245 Prozent auf Exporte in die USA konfrontiert, nachdem die Republik Vergeltungsmaßnahmen ergriffen hat. Dazu zählen ein sogenannter reciprocal tariff von 125 Prozent, eine 20 prozentige Abgabe als Reaktion auf die Fentanyl-Krise sowie Section-301-Zölle, die je nach Warengruppe zwischen 7,5 und 100 Prozent liegen. Welche Waren von welchen Zöllen betroffen sind, ist produktspezifisch im HTSUS einzusehen.
Änderungen im US-Zolltarif
Um die in den entsprechenden Executive Orders festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).
Der Zusatzzoll gemäß der entsprechenden HTSUS-Positionen wird zusätzlich zu allen bestehenden Zöllen (einschließlich Zölle nach Section 301), Gebühren und Abgaben erhoben. Selbst wenn Waren von den Zöllen gemäß Section 301 ausgenommen sind, unterliegen sie dem zusätzlichen Wertzoll, sofern sie unter die HTSUS-Positionen 9903.01.20 bzw. 9903.01.24 und/oder 9903.01.63 fallen.
Der in der neuen HTSUS-Position 9903.01.24 festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für chinesische Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").
HTSUS-Position | Beschreibung | Zollsatz "General" |
---|---|---|
9903.01.20 | Chinesische Ware, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent |
9903.01.21 | Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.22 | Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.23 | Erzeugnisse aus China und Hongkong, die vor dem 1. Februar 2025 00:01 EST auf ein Schiff verladen wurden oder sich im Transit auf dem endgültigen Beförderungsmittel befanden und am 4. Februar 2025 nach 00:01 Uhr EST und am 7. März 2025 vor 00:01 Uhr EST in den freien Verkehr überführt oder aus dem Lager genommen wurden. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.24 | Chinesische Waren, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20 Prozent |
9903.01.63 | Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 125 Prozent |
Spezifische Regelungen für Rückwaren
Die zusätzlichen Zölle gemäß Position 9903.01.20 und 9903.01.24 gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60.
Spezifische Regelungen für Veredelungswaren
Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in China) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in China) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
Ausnahmen für bestimmte Waren
Von den Einfuhrzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus China, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.21 oder 9903.01.22 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.21 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren und die neue HTSUS-Position 9903.01.22 die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren.
Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend
Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau, mit Ausnahme derjenigen, die unter die identifizierten Ausnahmen fallen, die in CSMS 64680374 enthalten sind, am oder nach dem 10. April 2025 um 00:01 Uhr Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 125 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.63 Anwendung.
Waren, bei denen es sich um Produkte aus China und Hongkong handelt, die am bzw. nach dem 4. März 2025 um 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 20 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.24 Anwendung.
Waren, die am bzw. nach dem 4. Februar 2025 um 00:01 Uhr EST und vor dem 4. März 2025 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent und somit der HTSUS-Position 9903.01.20.
Keine de-minimis-Behandlung mehr möglich
Ab 2. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST gelten die de-minimis-Ausnahmen für Einfuhren aus China, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, nicht mehr.
Demnach müssen Transportunternehmen, die Sendungen aus China oder Hongkong über das internationale Postnetz in die USA befördern, Zölle an die CBP abführen. Der Zusatzzoll für die betroffenen Einfuhren beträgt 120 Prozent (ad valorem). Alternativ können Paketdienstleister wählen, ob sie einen spezifischen Zollsatz anwenden:
- 100 US-Dollar pro Paket-/Postsendung für Einfuhren, die am bzw. ab 2. Mai 2025 um 00:01 EST zum freien Verkehr abgewickelt werden;
- 200 US-Dollar pro Paket-/Postsendung für Einfuhren, die am bzw. ab 1. Juni 2025 um 00:01 EST zum freien Verkehr abgefertigt werden.
Informationen zur korrekten Anmeldung finden Sie in den Leitfäden der CBP:
- ACE Processing of De Minimis Shipments
- CERT Deployment set for today of Error Codes and Status Notifications for ACE Processing of De Minimis Shipments
Die mit der E.O. 14195 eingeführte Aussetzung der "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 wurde mit der Amended Notice vom 12. Februar 2025 zunächst rückgängig gemacht. Demnach können Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Die Aufhebung der "de-minimis-Aussetzung" sollte von vornherein jedoch nur so lange dauern, bis angemessene Durchsetzungssysteme vorhanden sind, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen.
Waren in Freihandelszonen
Waren aus China und Hongkong, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 4. Februar 2025, 00:01 Uhr Uhr EST in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr den Zöllen gemäß der geänderten Durchführungsverordnung bzw. Amendment to Notice und den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weitere Informationen:
- Leitfaden: CSMS #64825584 - CERT Deployment set for today of Error Codes and Status Notifications for ACE Processing of De Minimis Shipments
- Leitfaden: CSMS #64792502 - ACE Processing of De Minimis Shipments
- Änderung der Executive Order: Executive Order 14256 of April 2, 2025
- Leitfaden: CSMS #64299816 - UPDATE – Additional Duties on Imports from China and Hong Kong (March 3, 2025)
- Änderung: U.S. Customs and Border Protection, Further Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s Executive Order 14195, Imposing Duties to Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China
- Durchführungsverordnung: Executive Order of March 3, 2025, "Further Amendment to Duties Addressing the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China"
- Änderung: Amended notice of February 12, 2025, Amended Notice of Implementation of Additional Duties on Products of the People’s Republic of China Pursuant to the President’s February 1, 2025 Executive Order Imposing Duties To Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China
- Durchführungsverordnung: Executive Order 14195 of February 1, 2025, "Imposing Duties To Address the Synthetic Opioid Supply Chain in the People’s Republic of China"
- Fact Sheet: President Donald J. Trump imposes tariffs on imports from Canada, Mexico and China
- Durchführungsverordnung: Executive Order 14156, January 20 2025: "Declaring a National Energy Emergency."