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Zollbericht Ecuador Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote gelten für etwa Chemikalien, Insektizide und Videospiele. Andere Produkte wie Lebensmittel, Textilien und Kraftfahrzeuge unterliegen Einfuhrbeschränkungen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Einfuhrverbote

Einige Produkte dürfen nicht nach Ecuador eingeführt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • bestimmte chemische Produkte (Zolltarifposition 2903)
  • einige Insektizide, Fungizide, Herbizide und Desinfektionsmittel (Zolltarifposition 3808.91, 3808.92, 3808.93 und 3808.94)
  • bestimmte Löse- und Verdünnungsmittel (Zolltarifposition 3814)
  • verschiedene lebende, frische, gekühlte, gefrorene, getrocknete oder gesalzene Fische (Zolltarifposition 0301, 0302, 0303, 0305) 
  • Videospielkonsolen (Unterposition 9504.90.91)

Weitere vom Einfuhrverbot betroffene Waren sind im Anhang II der Resolution 010-2021 des Ausschusses für Außenhandel (Comité de Comercio Exterior) vom 22. Juli 2021 aufgeführt.

Beschränkungen

Neben dem Einfuhrverbot unterliegen andere Produkte Einfuhrbeschränkungen; die Einfuhr dieser ist nur bei Erfüllung besonderer Anforderungen möglich. So müssen Importeure zahlreicher Produkte gemäß Anhang I der Resolution 010-2021 unterschiedliche Kontrolldokumente unter anderem Notifizierungen, Zertifikate, Autorisierungen, Registrierungen, Einfuhrgenehmigungen und -lizenzen, vor der Abfertigung zum freien Verkehr vorlegen. Diese Dokumente werden von den verantwortlichen Behörden ausgestellt. 

Produkte, die von Einfuhrbeschränkungen in Ecuador betroffen sind und die jeweils zuständige Behörde
Warezuständige Kontrollbehörde
  • Lebensmittel
  • chemische, pharmazeutische und kosmetische Produkte
Agencia Nacional de Regulación, Control y Vigilancia Sanitaria (ARCSA)
  • lebende Tiere 
  • Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
  • Milch, Milchprodukte, Vogeleier, Honig und andere genießbare Erzeugnisse tierischen Ursprungs
  • Gemüse, Wurzeln und Knollen
  • Obst und Früchte
  • Kaffee, Tee und Kakao
  • Gewürze
  • Getreide
Agencia de Regulación y Control Fito y Zoosanitario (AGROCALIDAD
  • Fische, Krusten- und Weichtiere
  • Futtermittelpräparate 
  • einige Vitamine
  • einige Antibiotika
Subsecretaría de Calidad e Inocuidad 
  • Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
  • Milch und Milchprodukte
  • einige Gemüse und Getreide
  • Holz 
  • Kraftfahrzeuge
Ministerio de Agricultura y Ganadería (MAG
  • radioaktive Stoffe und Abfälle
  • medizinische Geräte 
Ministerio de Energía y Minas (MEM)
  • Kraftfahrzeuge
  • Traktoren
  • Abschleppwagen
Ministerio de Transporte y Obras Públicas (MTOP
  • Textilien
  • Fußbekleidung 
Servicio Ecuatoriano de Normalización (INEN)
  • Waffen
Comando Conjunto de las Fuerzas Armadas (CCFFAA)
Die obenstehende Tabelle ist nicht abschließend, sondern beispielhaft.Quelle: Anhang I der Resolution 010-2021 des ecuadorianischen Ausschusses für Außenhandel vom 22. Juli 2021.

Eine vollständige Übersicht aller für die Zollabfertigung notwendigen Voraussetzungen und der zuständigen Behörden beinhaltet Anhang I der Resolution 010-2021.

Einfuhrlizenzen für Lebensmittel im Rahmen von Zollkontingenten

Anhang III der Resolution 010-2021 regelt darüber hinaus die Einfuhrvorschriften für Nahrungsmittel, die aufgrund der Freihandelsabkommen Ecuadors mit der EU (Seite 230), der EFTA (Seite 235) und dem Vereinigten Königreich (Seite 235) im Rahmen von Kontingenten zollfrei eingeführt werden können. Diese Produkte benötigen eine nicht automatische Einfuhrlizenz. Für die Ausstellung dieser ist das Ministerio de Agricultura y Ganadería (MAG) zuständig.

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