Eine Handelsgesellschaft muss in das Handelsregister („Registriosakond“) eingetragen werden; einem Einzelkaufmann ist die Eintragung grundsätzlich freigestellt.
Das Handelsregister wird bei den Registerabteilungen der Kreisgerichte am jeweiligen Gesellschafts- beziehungsweise Geschäftssitz elektronisch geführt. Fremdsprachige Urkunden sind dem Handelsregister zusammen mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Estnische einzureichen. Das Registerrecht ist in den §§ 22 bis 71 HGB enthalten.
Anforderungen an den Handelsregisterantrag für eine estnische GmbH („osaühing“, kurz: „OÜ“) ergeben sich aus § 144 HGB. Im Falle, dass die OÜ ihre Tätigkeit bereits vor Eintragung ins Handelsregister aufnimmt, haften die Gesellschafter gemäß § 147 HGB für die entstandenen Verbindlichkeiten persönlich.
Die Eintragungspflicht trifft auch estnische Zweigniederlassungen ausländischer Firmen (§§ 386-387 HGB).
Im Zuge der Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in Estland zum Jahresbeginn 2011 mussten Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ihr Stammkapital in Eigenregie von estnischen Kronen (ekr) auf Euro konvertieren.
So beträgt das Mindeststammkapital für die estnische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (osaühing, abgekürzt OÜ) 2.500, für die estnische Aktiengesellschaft (aktsiaselts, abgekürzt AS) 25.000 Euro. Weiter liegt der neue Mindestbetrag für einen Gesellschaftsanteil bei der estnischen osaühing bei einem Euro.
Rechtsgrundlage für diese Umstellung war das estnische HGB-Änderungsgesetz zur Euro-Einführung vom 22.4.2010, welches mitsamt einer konsolidierten Fassung des estnischen Handelsgesetzbuches (Äriseadustik) über das offizielle estnische Gesetzesportal online abrufbar ist.
Auch eine englische Übersetzung des estnischen Handelsgesetzbuches (Estonian Commercial Code) ist online verfügbar; diese enthält aber noch nicht die im Zuge der Euro-Einführung vollzogenen Änderungen.
Die wichtigsten Informationen zur Euro-Umstellung in Estland zum 1.1.2011 lassen sich auch der „Euroveeb“ genannten offiziellen Internetseite Estlands zur Euro-Einführung unter www.euro.eesti.ee entnehmen, die zusätzlich in einer englischen sowie einer russischen Sprachfassung verfügbar ist. Deutsch-sprachige Infos zur Einführung der Euro-Währung in Estland enthält schließlich die ausführliche Infoseite der Europäischen Zentralbank (EZB).
Nähere Einzelheiten zu den estnischen Registern entnehmen Sie bitte der Rubrik Dienstleistungen: Aufnahme und Ausübung - Register.
Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)