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Rechtsbericht | EU | Mindestbesteuerung

Die Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent rückt näher

Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.

Von Helge Freyer | Bonn

Die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft haben im Oktober 2021 dazu geführt, dass sich über 130 Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen des OECD/G20-Rahmens für BEPS auf eine globale Reform der Unternehmenssteuer geeinigt haben. Multinationale Unternehmen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Sitz einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. Ziel ist es, damit die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und mehr Transparenz zu schaffen.

In Umsetzung dieser Vereinbarung hat die Europäische Kommission am 22. Dezember 2021 eine Richtlinie zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung multinationaler Konzerne in der EU vorgeschlagen. In den Anwendungsbereich fallen nach Art. 2 große inländische und multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die mit ihrer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sind. Die Mitgliedstaaten sollen die neuen Bestimmungen bis 31. Dezember 2022 umsetzen und ab 1. Januar 2023 anwenden (Art. 55).

Nur zwei Tage zuvor, am 20. Dezember 2021, hat die OECD Mustervorschriften der zweiten Säule für die nationale Umsetzung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent vorgelegt.

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