Rechtsbericht | EU | Mindestbesteuerung
Die Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent rückt näher
Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.
23.12.2021
Von Helge Freyer | Bonn
Die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft haben im Oktober 2021 dazu geführt, dass sich über 130 Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen des OECD/G20-Rahmens für BEPS auf eine globale Reform der Unternehmenssteuer geeinigt haben. Multinationale Unternehmen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Sitz einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. Ziel ist es, damit die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und mehr Transparenz zu schaffen.
In Umsetzung dieser Vereinbarung hat die Europäische Kommission am 22. Dezember 2021 eine Richtlinie zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung multinationaler Konzerne in der EU vorgeschlagen. In den Anwendungsbereich fallen nach Art. 2 große inländische und multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die mit ihrer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sind. Die Mitgliedstaaten sollen die neuen Bestimmungen bis 31. Dezember 2022 umsetzen und ab 1. Januar 2023 anwenden (Art. 55).
Nur zwei Tage zuvor, am 20. Dezember 2021, hat die OECD Mustervorschriften der zweiten Säule für die nationale Umsetzung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent vorgelegt.
Zum Thema:
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung multinationaler Konzerne in der EU vom 22. Dezember 2021 (Proposal for a Council Directive on ensuring a global minimum level of taxation for multinational groups in the Union, (COM(2021) 823 final)), abrufbar unter EUR Lex - Der Zugang zum EU-Recht
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2021: „Faire Besteuerung: Kommission schlägt rasche Umsetzung der internationalen Vereinbarung über Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen vor“, abrufbar auf der Webseite der Europäischen Kommission
- OECD-Mitteilung vom 20. Dezember 2021: „OECD veröffentlicht Mustervorschriften der zweiten Säule für die nationale Umsetzung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent“, abrufbar auf der Webseite der OECD
- Überblick „Minimum corporate taxation“, abrufbar auf der Webseite der Europäischen Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion
- Überblick über das BEPS-Projekt von OECD und G20, abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen