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Rechtsbericht | Ukraine | Steuern

Ukraine erhöht die Militärsonderabgabe deutlich

Im Dezember 2024 und Anfang 2025 treten Änderungen des ukrainischen Steuergesetzbuches in Kraft. Die Steuerlast für Unternehmen erhöht sich erheblich.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat am 10. Oktober 2024 den Gesetzesentwurf über die Änderungen des Steuergesetzbuches in Bezug auf die Besonderheiten der Besteuerung in Kriegszeiten angenommen. Nach Angaben des Ministeriums der Wirtschaft (Міністерство фінансів України) sollen die Neuerungen die Staatseinnahmen während des Kriegszustandes stabilisieren und die finanziellen Lasten gleichmäßiger verteilen, um die Verteidigungskräfte zu finanzieren.

Der ukrainische Präsident hat das Gesetz Nr. 11416 am 28. November 2024 unterzeichnet. Es trat zum 1. Dezember 2024 in Kraft. Die geplante rückwirkende Steuererhöhung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Einzelunternehmer wurde in der endgültigen Gesetzesfassung nicht umgesetzt.

Sonderabgabe wird nicht rückwirkend erhöht

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass die ersten Änderungen rückwirkend zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Davon ist das Parlament in der endgültigen Fassung des Gesetzes abgewichen: Die ersten Änderungen treten nun am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Die wichtigste Änderung ist die Erhöhung der militärischen Sonderabgabe auf das Einkommen natürlicher Personen von 1,5 Prozent auf 5 Prozent. Die Erhöhung gilt für Einkünfte aus Löhnen, Dividenden oder Immobilienverkäufen.

Neu ist die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmern an der Zahlung der Militärabgabe: Die Einzelunternehmer der Gruppen 1, 2 und 4 müssen 10 Prozent in Höhe des geltenden Mindestlohns als Militärsonderabgabe an den Staat leisten. Unternehmen der Gruppe 3 zahlen 1 Prozent. Mit dieser Erweiterung soll die finanzielle Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den militärischen Ausgaben des Landes sichergestellt werden.

KategorieHöhe der Militärsonderabgabe (in Prozent)Inkrafttreten
Einkünfte von natürlichen Personen
(Löhnen, Dividenden oder Immobilienverkäufen)
5
  1. Dezember 2024
Einzelunternehmer (Gruppe 1, 2 und 4)10 in Höhe des Mindestlohns (ca. 800 UAH pro Monat)
  1. Januar 2025 
Kleine und mittlere Unternehmen (Gruppe 3) 1 vom Umsatz 
  1. Januar 2025
Sozialleistungen (Renten, Stipendien,  private Staatsanleihen, andere Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen)keine Besteuerung     keine Änderung 

Darüber hinaus wird bei der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs eine Militärsteuer in Höhe von 15 Prozent des Fahrzeugwertes erhoben. Diese Steuer soll zusätzliche Einnahmen aus dem Automobilsektor generieren.

Zum 1. Januar 2025 treten weitere Neuerungen in Kraft: Unter anderem wird der Körperschaftsteuersatz für Nicht-Finanzinstitute, insbesondere digitale Zahlungsdienstleister, von derzeit 18 Prozent auf 25 Prozent erhöht.

Außerdem wird die Körperschaftsteuer für Banken erhöht. Der neue Steuersatz beträgt 50 Prozent. Die Steuerschuld der Banken wird für das gesamte Jahr 2024 ermittelt.

Transparenz der Wirtschaft wird verbessert

Zudem kommen auf Unternehmen neue Fristen für die Entrichtung der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu. Statt wie bisher vierteljährlich müssen die Beiträge monatlich gemeldet und abgeführt werden. Dies ist notwendig um das bestehende Reservierungssystem für die Mobilisierung von Beschäftigten aufrecht zu erhalten.

Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige, die im Kraftstoffeinzelhandel tätig sind, monatlich eine Vorauszahlung auf die Gewinn- und Einkommensteuer leisten.

Auswirkungen für Unternehmen

Die Anhebung des militärischen Sonderbeitrags von 1,5 Prozent auf 5 Prozent bedeutet eine zusätzliche Steuerbelastung von 3,5 Prozent. Damit erhöht sich die Gesamtsteuerbelastung der Arbeitnehmer von 19,5 Prozenten auf 23 Prozent. Um das aktuelle Lohnniveau zu halten, müssen die Unternehmen ihre Löhne anpassen. Das kann insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen.

Nach ukrainischem Recht sind die Unternehmen für die Abführung der Lohnsteuern an den Staat verantwortlich. Die ukrainische Steuerbehörde kann in diesem Fall die Differenz von 3,5 Prozent von Unternehmen nachfordern. Darüber hinaus kann eine Nichtzahlung oder nicht korrekte Berechnung mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Es bleibt daher abzuwarten, wie ukrainischen Steuerbehörden die neue Regelung in der Praxis umsetzen werden. Die ukrainische Steuerbehörde hat am 29. November 2024 die ersten Antworten auf häufig gestellte Fragen in ukrainischer und englischer Sprache veröffentlicht.

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