Rechtsmeldung | EU | E-Rechnung
EU-Portal gibt Übersicht zur elektronischen Rechnungstellung
Ein Portal der Europäischen Union verschafft einen Überblick über die aktuelle Umsetzung des eInvoicing im Europäischen Wirtschaftsraum.
20.01.2025
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (B2G) ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt, ebenso in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Ihr zufolge müssen Rechnungen an öffentliche Verwaltungen, die Leistungen bei Unternehmen beauftragen, in der Regel in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt und an die Empfängerin übermittelt werden.
In einigen Ländern der EU gibt es inzwischen außerdem eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung zwischen Unternehmen (B2B).
Das neue eInvoicing-Portal der EU gibt einen Überblick über die nationalen Rechtsvorschriften in Sachen elektronische Rechnungstellung sowohl im B2G als auch im B2B-Kontext und die genutzten technischen Standards.
- EU
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Frankreich
- Finnland
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
- Norwegen
- Liechtenstein
- Island
- Abschreibung, Rechnungslegung, Bilanzierung
- Ausschreibungsregelungen, Recht der öffentlichen Aufträge
- Recht