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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei

Ein weiteres türkisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Türkei und Indien gelten Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 eingeführt wurden. 

Neuer ausführender Hersteller

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie ein türkisches Unternehmen in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 aufnimmt. Das Unternehmen Güral Porselen Turizm ve Vitrifiye Sanayi Anonim Şirketi wird als verbundener ausführender Hersteller zu dem bereits aufgeführten Unternehmen NG Kütahya Seramik Porselen Turizm A.Ş. hinzugefügt (Taric-Code C912). Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 9,2 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 20,9 Prozent. 

Im Mai 2024 hatte die EU-Kommission bereits ein weiteres Unternehmen als neuen ausführenden Hersteller anerkannt. Es handelt sich um Anatolia Porselen Seramik Anonim Şirketi (Taric-Code 89AG). Damit wird das Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden türkischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. 

Die Behandlung als neuer ausführender Hersteller hängt davon ab, ob der Antragsteller nachweisen kann, dass die in Art. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 festgelegten Kriterien erfüllt sind. 

Quellen: 

Umfirmierung eines Unternehmens

Die Europäische Kommission teilte mit, dass die Umfirmierung eines indischen Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat. Die Umfirmierung galt seit dem 15. Februar 2024. Zu viel gezahlte Antidumpingzölle können nach den geltenden Zollvorschriften erstattet werden.

Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen: 

  • Bisheriger Unternehmensname: Crystal Ceramic Industries Private Limited
  • Neuer Unternehmensname: Crystal Ceramic Industries Limited

Der TARIC-Zusatzcode C920 ändert sich nicht. 

Bereits im August 2023 hatte die EU-Kommission folgende Umfirmierung bekannt gegeben:

  • Bisheriger Unternehmensname: Nehani Tiles Private Limited
  • Neuer Unternehmensname: Nehani Tiles LLP

Der TARIC-Zusatzcode C126 ändert sich nicht.

Quellen:

Befreiung vom Antidumpingzoll für zwei Unternehmen

In der Ausgangsuntersuchung stellte die EU-Kommission kein Dumping seitens der Unternehmen der Lavish Group fest. Sie sind demnach vom Antidumpingzoll befreit. Diese Befreiung wird ausgeweitet auf die beiden Unternehmen Silk Ceramics und Luxgres Ceramica LLP. Beide gehören zur Lavish Group.

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2024/804; ABl. L vom 8. März 2024. 

Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023

Im Dezember 2021 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Mit Wirkung vom 11. Februar 2023 führte sie endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Keramikfliesen mit Ursprung in der Türkei und Indien ein.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren, auch auf Unterlage, sowie fertige Formstücke. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00.

Antidumpingzölle

endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Land

Unternehmen

Endgültiger Antidumping
zoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Indien

Conor Granito Pvt Ltd.; Corial Ceramic Pvt Ltd.

8,7

C898

Acecon Vitrified Pvt Ltd.;
Avlon Ceramics Pvt Ltd.;
Duracon Vitrified Pvt Ltd.;
Eracon Vitrified Pvt Ltd.;
Evershine Vitrified Pvt Ltd.;
con Granito Pvt Ltd.;
enice Ceramics Pvt Ltd.

6,7

C899

In Anhang I aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

7,3

Alle übrigen Unternehmen

8,7

C999

Türkei

Hitit Seramik Sanayi ve Ticaret A.Ş.

20,9

C900

Qua Granite ve Hayal Yapi Ürünleri San. Tic. A.Ş.;

Bien Yapi Ürünleri San. Tic. A.Ş.

4,8

C901

In Anhang II aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

9,2

Alle übrigen Unternehmen

20,9

C999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/265

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] (TARIC-Zusatzcode) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 8,7 Prozent für Einfuhren aus Indien beziehungsweise 20,9 Prozent für Einfuhren aus der Türkei Anwendung.

Folgende ausführende Hersteller sind von den Antidumpingzölle ausgenommen: 

  • Lavish, zu dem Lavish Granito Pvt Ltd., Lavish Ceramics Pvt Ltd., Lakme Vitrified Pvt Ltd. und Liva Ceramics Pvt Ltd. sowie Silk Ceramics und Luxgres Ceramica LLP. gehören; 
  • Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.Ş.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 der Kommission vom 9. Februar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei, ABl. L 41 vom 10. Februar 2023, S. 1;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei; ABl. C 501 vom 13. Dezember 2021, S. 25.
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