EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China
Die Ausgleichszölle treten am 30. Oktober 2024 in Kraft.
30.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Oktober 2023 leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren ein. Nachdem sie im Juli 2024 zunächst vorläufige Antisubventionsmaßnahmen einführte, gibt sie nun das Inkrafttreten der endgültigen Maßnahmen bekannt. Die endgültigen Zollsätzen unterscheiden sich von den vorläufigen Ausgleichszöllen.
EU führt endgültige Ausgleichszölle ein
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind — mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klassen L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und von Krafträdern —, die (unabhängig von der Anzahl der in Bewegung gesetzten Räder) ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden, einschließlich solcher mit einem auf einem Verbrennungsmotor basierenden Reichweitenvergrößerer/"Range Extender“ (Hilfsstromaggregat).
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8703 80 10 (TARIC-Code 8703801010).
Ausgleichszölle
Unternehmen | Endgültiger Ausgleichszoll | Endgültiger TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
BYD Group: | 17,0 % |
|
BYD Auto Company Limited | 89HH | |
BYD Auto Industry Company Limited | 89HI | |
Changsha BYD Auto Company Limited | 89HJ | |
Changsha Xingchao Auto Company Limited | 89HK | |
Changzhou BYD Auto Company Limited | 89HL | |
Fuzhou BYD Industrial Company Limited | 89HM | |
Hefei BYD Auto Company Limited | 89HN | |
Jinan BYD Auto Company Limited | 89HO | |
Geely Group: | 18,8 % |
|
Asia Euro Automobile Manufacture (Taizhou) Company Limited | 89HP | |
Chongqing Lifan Passenger Vehicle Co., Ltd. | 89HQ | |
Fengsheng Automobile (Jiangsu) Co., Ltd. | 89HR | |
Shanxi New Energy Automobile Industry Co., Ltd. | 89HS | |
Zhejiang Geely Automobile Company Limited | 89HT | |
Zhejiang Haoqing Automobile Manufacturing Company Limited | 89HU | |
Zhongjia Automobile Manufacturing (Chengdu) Co., Ltd. | 89HV | |
SAIC Group: | 35,3 % |
|
SAIC MAXUS Automotive Company Limited | 89HW | |
SAIC Motor Corporation Limited | 89HX | |
Nanjing Automobile (Group) Corporation | 89HY | |
SAIC Volkswagen Automotive Co., Ltd. | 89HZ | |
SAIC GM Wuling Automobile Co., Ltd. | 89IA | |
SAIC General Motors Co., Ltd. | 89IB | |
Tesla (Shanghai) Co., Ltd | 7,8 % | 89BZ |
Andere mitarbeitende Unternehmen (Anhang) | 20,7 % |
|
Alle übrigen Unternehmen | 35,3 % | 8999 |
Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] neuen Elektrofahrzeuge von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 35,3 Prozent Anwendung.
Ausgleichszölle werden nicht rückwirkend erhoben
Seit Juli 2024 galten vorläufige Ausgleichszölle. Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Diese Sicherheitsleistungen werden nicht freigegeben.
China hat die WTO eingeschaltet
Die Untersuchung wurde von Amts wegen eingeleitet. Das bedeutet, dass die EU-Kommission das Antisubventionsverfahren selbst eröffnet und nicht wie in den meisten Fällen auf Antrag des betroffenen Wirtschaftszweiges. Aus Sicht der Kommission liegen ausreichende Informationen und Beweise dafür vor, dass Hersteller von Elektrofahrzeugen mit Ursprung in China Subventionen erhalten. Dadurch werde der Wirtschaftszweig der Union geschädigt. Die EU und China hatten zunächst eine Verhandlungslösung angestrebt, um die Einführung der Ausgleichszölle zu verhindern. Gleichzeitig führte die EU das Verfahren fort, während China sich bereits im August 2024 an das WTO-Streitbeilegungsgremium gewendet hat, um gegen die Ausgleichszölle der Europäischen Union (EU) auf Elektroautos mit Ursprung in China vorzugehen.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 der Kommission vom 29. Oktober 2024 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 29. Oktober 2024;
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 4. Oktober 2024
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20. August 2024;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1866 zur Einführung eines vorläufigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 4. Juli 2024;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/785 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 6. März 2024
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 4. Oktober 2023, S. 160.