Zollbericht EU WTO
China bringt EU-Zölle auf Elektroautos vor die WTO
Mit dem Ersuchen um Konsultationen wird förmlich ein WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet.
07.11.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Am 6. November 2024 gab die Welthandelsorganisation (WTO) bekannt, dass sich China an das WTO-Streitbeilegungsgremium gewendet hat, um gegen die Ausgleichszölle der Europäischen Union (EU) auf Elektroautos mit Ursprung in China vorzugehen. China sieht in den endgültigen Ausgleichszöllen der EU eine Verletzung des WTO-Rechts und argumentiert, dass die Maßnahmen nicht mit Art. VI GATT und den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen vereinbar seien. Am 14. August 2024 hatte die WTO auf Antrag Chinas bereits ein separates Verfahren bezüglich der vorläufigen Ausgleichszölle eingeleitet.
EU fordert Ausgleichszölle für E-Autos aus China
Seit dem 30. Oktober 2024 gelten endgültige Ausgleichszölle auf neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China. Die Zölle reichen derzeit bis 35,3 Prozent. Grund für die Untersuchung und die letztendlich eingeführten Maßnahmen seien die unfairen Subventionen von Elektroautos in China und die damit verbundene Gefährdung des europäischen Marktes.
Nächste Schritte
Das vermeintlich vertragsverstoßende Mitglied, hier die EU, kann nun auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier China, reagieren und anschließend eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein. Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung erreicht, kann ein Panel eingesetzt werden.
Weitere Informationen:
- Mitteilung der WTO über die Einleitung des Verfahrens bezüglich der endgültigen Ausgleichsmaßnahmen
- Mitteilung der WTO über die Einleitung des Verfahrens bezüglich der vorläufigen Maßnahmen
- EU - Provisional Countervailing Duties on New Battery Electric Vehicles from China - Request for Consultations by China