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Zollbericht EU WTO

China bringt EU-Zölle auf Elektroautos vor die WTO

Mit dem Ersuchen um Konsultationen wird förmlich ein  WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 14. August 2024 gab die Welthandelsorganisation (WTO) bekannt, dass sich China an das WTO-Streitbeilegungsgremium gewendet hat, um gegen die Ausgleichszölle der Europäischen Union (EU) auf Elektroautos mit Ursprung in China vorzugehen. China sieht in den vorläufigen Ausgleichszöllen der EU eine Verletzung des WTO-Rechts und argumentiert, dass die Maßnahmen nicht mit Art. VI GATT und den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen vereinbar seien.

EU fordert Sicherheitsleistungen für Elektroautos aus China

Seit dem 5. Juli 2024 gelten vorläufige Ausgleichszölle auf neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China. Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Die Zölle reichen derzeit bis 37,6 Prozent, wobei sich diese im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Ausgleichszölle nochmals ändern können. Grund für die Untersuchung und die letztendlich eingeführten vorläufigen Maßnahmen seien die unfairen Subventionen von Elektroautos in China und die damit verbundene Gefährdung des europäischen Marktes.

Nächste Schritte

Das vermeintlich vertragsverstoßende Mitglied, hier die EU, kann nun auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier China, reagieren und anschließend eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein. Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung erreicht, kann ein Panel eingesetzt werden.

Weitere Informationen:

 

 

 

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