EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Ausnahmen von den APS-Ursprungsregeln für Kambodscha
Die Ausnahme gilt für die Verwendung von Fahrradteilen aus Vietnam. Die Europäische Kommission veröffentlicht Hinweise für Einführer.
17.10.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Kommission gewährt Kambodscha eine Abweichung von den Präferenzursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Kambodscha erhält so die Berechtigung, bei der Herstellung von Fahrrädern Vormaterialien und Fahrradteile mit Ursprung in Vietnam als Vormaterialien mit Ursprung in Kambodscha zu betrachten. So können die Fahrräder bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) von den Zollpräferenzen unter dem APS profitieren.
Die Abweichung betrifft Fahrräder der HS-Positionen 8711 und 8712, die unter Verwendung von Vormaterialien und Fahrradteilen der folgenden HS-Kapitel hergestellt werden: 32, 38, 39, 40, 48, 49, 73, 74, 76, 83, 85 und 87.
Erklärungen zum Ursprung, die von Ausführern in Kambodscha ausgefertigt werden, sind mit dem Vermerk "extended cumulation with Vietnam" zu versehen.
Am 11. Oktober 2023 hat die EU-Kommission weitere Informationen in einem Hinweis für Einführer veröffentlicht. Der Hinweis enthält eine detaillierte Übersicht über die Vormaterialien oder Teile mit Ursprung in Vietnam, die verwendet werden dürfen.
Hintergrund
Nach dem APS begünstigte Länder können eine erweiterte Kumulierung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Kumulierung ein Land betrifft, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat und weitere Bedingungen erfüllt sind.
Quelle und weiterführende Informationen:
- Beschluss (EU) 2023/1810; ABl. L 234 vom 22. September 2023, 190.
- Übersichtsseite der EU-Kommission zum APS