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APS - Aussetzung der Zollpräferenzen
Die EU verlängert die Aussetzung für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2025.
18.12.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die aktuellen APS-Regelungen gelten bis 2027. Vor diesem Hintergrund verlängert die EU auch die Aussetzungen der Zollpräferenzen. Die aktuelle Liste gilt seit 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Sie findet sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039. Die Europäische Kommission hat eine Übersicht der APS-Abschnitte und der dazugehörigen Kapitel veröffentlicht, bei denen die Zollpräferenzen für bestimmte Länder ausgesetzt sind. Betroffen sind Indien, Indonesien und Kenia.
Hintergrund
Das APS-System ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). Es gewährt Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Wareneinfuhr in die EU. Die APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sieht unter bestimmten Umständen jedoch eine Aussetzung der gewährten Zollpräferenzen vor. Das ist der Fall, wenn der durchschnittliche Wert dieser aus dem APS-begünstigten Land in die EU eingeführten Waren drei Jahre hintereinander die in Anhang VI der genannten Verordnung aufgeführten Schwellenwerte übersteigt. Die Schwellenwerte werden als Prozentsatz des Gesamtwertes der Einfuhren der gleichen Waren aus allen APS-begünstigten Ländern in die Union berechnet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2780; ABl. L vom 15. Dezember 2023;
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für das Jahr 2023; ABl. L 173 vom 30. Juni 2022, S. 58.