EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Schutzmaßnahmen: Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar
Die Kommission schließt die Schutzmaßnahmenuntersuchung ab und führt die Schutzzölle wieder ein.
12.03.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/67 führte die EU Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar ein. Das Gericht der Europäischen Union erklärte diese Durchführungsverordnung im November 2022 für nichtig (Rechtssache T-246/19). Vor diesem Hintergrund nahm die Kommission die Schutzmaßnahmenuntersuchung wieder auf.
Die EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Wiedereinführung der Maßnahmen gerechtfertigt ist. Betroffen sind Zölle, die im Zeitraum vom 18. Januar 2019 bis zum 18. Januar 2022 erhoben wurden. Bereits erhobene Zölle werden nicht erstattet oder erlassen.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Indica-Reis (KN-Codes 1006 30 27, 1006 30 48, 1006 30 67 und 1006 30 98) mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar. Es sind folgende Zollsätze vorgesehen:
- für das erste Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens: 175 EUR je Tonne
- für das zweite Jahr: 150 EUR je Tonne
- für das dritte Jahr: 125 EUR je Tonne
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/842 zur Wiedereinführung von Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar/Burma; ABl. L vom 12. März 2024;
- Bekanntmachung der Wiederaufnahme der Schutzmaßnahmenuntersuchung; ABl. C 18 vom 19. Januar 2023, S. 8;
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/132 über Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha; ABl. L 17 vom 19. Januar 2023, S. 88;
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/67 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar; ABl. L 15 vom 17. Januar 2019, S. 5.