EU Customs & Trade News EU Internationale Handelsabkommen, übergreifend
EU-AKP Partnerschaftsabkommen wird vorläufig angewandt
Die vorläufige Anwendung beginnt am 1. Januar 2024. Die EU-Kommission veröffentlicht den Text des Abkommens.
02.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU und die AKP-Staaten haben das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits am 15. November 2023 unterzeichnet. Ab 1. Januar 2024 wird es vorläufig angewandt. Die vorläufige Anwendung gilt bis das für das Inkrafttreten erforderliche Verfahren abgeschlossen ist.
Am 28. Dezember 2023 veröffentlichte die EU den Text des Partnerschaftsabkommens zwischen der europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits in deutscher Fassung im EU-Amtsblatt.
Zum Hintergrund
Das bisherige AKP-EU-Partnerschaftsabkommen ist am 1. April 2003 in Kraft getreten und galt ursprünglich bis zum 29. Februar 2020. Seit September 2018 liefen Verhandlungen über ein neues EU-AKP-Partnerschaftsabkommen, welches das bestehende Abkommen ersetzen sollte.