Zollbericht Kenia Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU und Kenia unterzeichnen Freihandelsabkommen
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) tritt vollständig in Kraft, sobald die Vertragsparteien es ratifiziert haben.
27.12.2023
Von Andrea Mack | Bonn
Die EU und Kenia hatten ihre Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen am 19. Juni 2023 in Nairobi abgeschlossen. Sechs Monate später, am 18. Dezember 2023, unterzeichneten beide Vertragsparteien das weitreichende Handelsabkommen. Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament sowie dem kenianischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Erst wenn beide Vertragsparteien das Abkommen ratifiziert haben, kann es in Kraft treten.
Ehrgeizigstes Abkommen mit einem Entwicklungsland
Das WPA ist ein wichtiger Schritt in den Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Kenia. Es greift als erstes Abkommen mit einem Entwicklungsland den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung auf und enthält Bestimmungen zu Themen wie Arbeitnehmerrechten, Gleichstellung der Geschlechter sowie Klima- und Umweltschutz.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem, die Verhandlungen zu weiteren Themen wie Dienstleistungshandel, Wettbewerbspolitik, Investitionen und geistigem Eigentum innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.
Das Abkommen reduziert Zölle
Mit dem bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA, engl. EPA) werden die Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren dauerhaft beseitigt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia nach Inkrafttreten des Abkommens 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren, Möbel oder bestimmte Fahrzeuge bleiben bestehen.
Zum Hintergrund
Mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC hatte die EU bereits 2014 Verhandlungen über ein regionales WPA abgeschlossen. Das Abkommen wurde jedoch nicht von allen Vertragsstaaten unterzeichnet. Bei ihrem Gipfeltreffen im Februar 2021 ermöglichte die EAC Kenia, ein bilaterales WPA mit der EU zu vereinbaren. Der Beitritt zum Abkommen steht weiteren Ländern der EAC offen.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission (18. Dezember 2023)
- Text des Abkommens (ENG)
- Gemeinsame Erklärung der EU und Kenias (19. Juni 2023)
- Pressemitteilung der EU-Kommission (19. Juni 2023)
- Statement des kenianischen Präsidenten Dr. William Ruto (19. Juni 2023)