EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
EU führt Zölle auf Hafer aus der Ukraine wieder ein
Einfuhren aus der Ukraine genießen Handelsvorteile. Sind bestimmte Einfuhrmengen überschritten, führt die EU die ausgesetzten Zölle jedoch wieder ein.
19.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Seit Mai 2022 setzt die EU Zölle und Kontingente für Einfuhren aus der Ukraine aus. Nun führt sie Zölle für Hafer wieder ein, indem sie das Zollkontingent für Hafer aus dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine (Anhang I-A) wieder in Kraft setzt. Die Zollkontingente gelten ab 19. Juni 2024 bis zum 5. Juni 2025.
Zum Hintergrund
Die EU gewährt Einfuhren aus der Ukraine Handelsvorteile: Im Mai 2024 verlängerte die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Einfuhren in die EU um ein weiteres Jahr bis zum 5. Juni 2025. Mit der Verlängerung beschloss die EU auch eine Schutzklausel. Damit verpflichtet die Verordnung die EU-Kommission, Kontingente wieder einzuführen, wenn bestimmte Einfuhrmengen erreicht sind. Diese Klausel betrifft sensible Erzeugnisse, zu denen Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgries und Honig gehören.
Quelle:
Verordnung (EU) 2024/1726; ABl. L vom 19. Juni 2024