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Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU-Handel mit Präferenzhandelspartnern bleibt wichtig

Der Handel zwischen der EU und ihren 74 Präferenzhandelspartnern entsprach im Jahr 2023 knapp 46 Prozent des gesamten Außenhandels der EU.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 3. Oktober 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission den aktuellen Jahresbericht über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen in der Europäischen Union (EU).

Handel mit Präferenzhandelspartnern in 2023

Der Handel zwischen der EU und ihren 74 Präferenzhandelspartnern belief sich 2023 auf 2.300 Milliarden Euro (2.434 Milliarden Euro im Vorjahr) beziehungsweise 45,8 Prozent des gesamten Außenhandels der EU. Berücksichtigt man an dieser Stelle bereits die Partnerländer, mit denen die EU die Verhandlungen über ein Abkommen abgeschlossen hat, die aber noch angenommen oder ratifiziert werden mussten, würde der Anteil des EU-Präferenzhandels am gesamten EU-Außenhandel auf fast 50 Prozent ansteigen.

Vor allem die vier modernen EU-Handelsabkommen mit Südkorea, Kanada, Japan und Vietnam förderten das Exportwachstum der EU in den letzten Jahren. Beispielhaft hierfür ist das Abkommen mit Südkorea: Der Anteil der Warenausfuhren nach Südkorea ist um durchschnittlich sieben Prozent pro Jahr gestiegen, wobei die Ausfuhren im gesamten Zeitraum (2010 - 2023) sogar um 127 Prozent gestiegen sind. Vor allem der Fahrzeugsektor profitiert vom Abkommen: die EU-Exporte sind in diesem Sektor um 264 Prozent gestiegen.

Auch für die Einfuhr in die EU spielen Handelsabkommen eine wichtige Rolle. Denn mithilfe von Handelsabkommen können Lieferketten gefestigt und Einfuhrquellen diversifiziert werden. Die EU-Handelsabkommen fördern damit Wohlstand und Wachstum und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen gegenüber aufstrebenden Drittländern. Auf der Importseite haben sich vor allem die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren aus dem Vereinigten Königreich positiv entwickelt.

Trotz alledem ist derzeit ein negativer Trend festzuhalten: Der EU-Handel ist im Jahr 2023 wertmäßig um neun Prozent zurückgegangen. Auch der Handel der EU mit den Präferenzhandelspartnern nahm um 4,5 Prozent ab, wobei der Handel zwischen der EU und anderen Handelspartnern ohne Handelsabkommen sogar um 12,5 Prozent zurückgegangen ist.

Fortschritte bei der Umsetzung bilateraler Handelsabkommen der EU

Im Berichtszeitraum hat die Kommission intensiv mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusammengearbeitet, um die Handelsabkommen mit Neuseeland und Kenia voranzubringen, die im Mai und Juni dieses Jahres in Kraft getreten sind. Auch in Bezug auf das modernisierte Abkommen mit Chile wurden Anstrengungen zur Vorbereitung und Sensibilisierung unternommen.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission ihre Bemühungen fortgesetzt, das allgemeine Bewusstsein für die Vorteile von Handelsabkommen zu schärfen, unter anderem durch die Organisation von Veranstaltungen, die Veröffentlichung von Leitfäden zu bestehenden Abkommen und die laufende Aktualisierung der Datenbank Access2Markets.

Da die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ebenfalls von besonderer Bedeutung ist, testet die EU-Kommission derzeit neue Instrumente für einen besseren Informationsfluss. 

Seit Ende 2020 nimmt auch die zentrale Anlaufstelle für handelsbezogene Anliegen eine wichtige Rolle ein, wenn es darum geht, neue Probleme zu ermitteln, die erforderlichen Informationen zu sammeln und Folgemaßnahmen sicherzustellen. Allein im Jahr 2023 wurden 28 Beschwerden eingereicht. Um die Nutzung noch weiter zu vereinfachen, veröffentlichte die Kommission Ende 2023 überarbeitete Leitfäden für die Nutzung der Anlaufstelle.

Fortschritte beim Abbau von Handelshemmnissen

Im Jahr 2023 konnten trotz zahlreicher Herausforderungen 41 Handelshemmnisse für den Marktzugang in 28 Ländern teilweise oder vollständig beseitigt werden (Vorjahr: 31). Lediglich 16 Maßnahmen kamen im Berichtszeitraum dazu (Vorjahr: zehn). Damit sinkt die Zahl der aktiven Marktzugangshemmnisse Ende 2023 auf 423 (Vorjahr: 448).

Die Beseitigung dieser Hemmnisse wirkte sich unmittelbar auf die EU-Ausführer aus. Vor allem die Ausführer der Lebensmittelbranche verspürten den Abbau im großen Maße, da 26 gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) abgebaut wurden. Beispielsweise hob Saudi-Arabien ein Verbot von Rinder-, Schaf- und Ziegenerzeugnissen aus allen EU-Ländern auf. Eine ähnliche Beschränkung für Rindfleisch aus Belgien und Polen wurde seitens China aufgehoben.

Beilegung von Streitigkeiten

Die EU hält weiterhin und trotz Blockade der WTO-Streitbeilegung an der multilateralen Streitbeilegung fest. Denn diese sei nach wie vor wichtig für die wirksame Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen. Als Reaktion auf die Blockade hat die EU im April 2020 mit ausgewählten weiteren WTO-Mitgliedern eine Mehrparteien-Interimsvereinbarung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement - MPIA) geschaffen. Diese ermöglicht ihren Teilnehmern ein Berufungsrecht in WTO-Streitfällen, solange das WTO-Berufungsgremium handlungsfähig ist. Das MPIA wurde bereits in mehreren Streitigkeiten umgesetzt. Mit dem Beitritt der Philippinen im Mai 2024 gehören nun 54 der 166 WTO-Mitglieder der Interimsvereinbarung an.

Neben der multilateralen Streitbeilegung setzt die EU auch auf bilateraler Ebene, im Rahmen von Freihandelsabkommen, Handelsverpflichtungen durch. Im Berichtszeitraum wurden von der EU keine neuen Verfahren eingeleitet. Mitte Juni 2024 leitete die EU ein bilaterales Streitbeilegungsverfahren gegen Algerien im Rahmen des Assoziierungsabkommens ein.

Weitere Informationen: Bericht über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen der EU

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