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Zollbericht WTO WTO

Blockade der WTO-Streitschlichtung: Wie geht es weiter?

Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Seit dem 10. Dezember 2019 verfügt das Streitschlichtungsgremium der WTO nicht mehr über die Mindestzahl von drei Richtern, sodass derzeit über keine neuen Berufungen entschieden werden kann.

Zur Überwindung dieser Blockade sind bereits die Europäische Union (EU) und weitere WTO-Mitglieder tätig geworden. Eine Übergangslösung wurde geschaffen, die am 15. April 2020 vom Europäischen Rat genehmigt und am 30. April 2020 der WTO mitgeteilt wurde.

Aber wie geht es weiter? Welche Schritte bereits eingeleitet wurden und was noch folgt, können Sie hier chronologisch (von unten nach oben) nachverfolgen. 

  • Ministerbeschluss zur Reform der Streitbeilegung verabschiedet

    Offene Fragen sollen auf Grundlage des bereits erzielten Fortschritts angegangen werden, um schnellstmöglich das blockierte Streitschlichtungssystem wieder in Kraft zu setzen.

    Der Ministerbeschluss erkennt die Fortschritte, die im Hinblick auf die Schaffung eines vollständig und gut funktionierenden Streitbeilegungssystems erzielt wurden, an. Alle Mitglieder sind aufgefordert, sich weiterhin offen und transparent an den Diskussionen zu beteiligen, auf den bereits erzielten Fortschritte aufzubauen und ungelöste Fragen beispielsweise bezüglicher der Berufung zu klären. Nur so kann es gelingen, das im Rahmen der 12. Ministerkonferenz (MC12) vereinbarte Ziel, ein funktionsfähiges Streitbelegungssystem bis spätestens 2024 wiederherzustellen, zu erreichen.

    Konkrete Fortschritte konnten im Rahmen der 13. Ministerkonferenz (MC13) leider nicht erreicht werden. Das Berufungsgremium ist auch weiterhin blockiert.

    Quelle und weitere Informationen: 

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Fortschritte bei den Gesprächen über die Streitbeilegungsreform

    Rückt die Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen WTO-Streitbeilegungssystems näher?

    Ende Februar 2024 findet die 13. Ministerkonferenz (MC13) statt. Im Vorfeld wurden die Mitglieder über die Ergebnisse der informellen Gespräche über die Reform der Streitbeilegung und die Pläne für die kommenden Wochen informiert.

    Die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Streitbeilegungsgremiums rückt näher. Bei der Frage der Formalisierung herrscht jedoch noch Uneinigkeit. Dies betrifft den Fortgang der Gespräche und den Zeitpunkt der Formalisierung. Aufgrund des fehlenden Konsenses werden die Mitglieder aufgefordert, die Arbeit fortzusetzen, während der Vorsitzende über die Art der Informationsweitergabe an die Minister nachdenkt.

    Es wurde eine weitere Überarbeitung des konsolidierten Textes veröffentlicht. Nach erfolgter Prüfung durch die Mitglieder soll ein finaler konsolidierter Textentwurf zusammengestellt werden. Darüber hinaus haben die Mitglieder Konzepte identifiziert, um die Probleme im Zusammenhang mit dem Beschwerde-/Überprüfungsmechanismus zu lösen. Nach erfolgter Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung konkreter Konzepte soll ein entsprechender Rechtstext entworfen werden. Trotz dieser Fortschritte sind noch zahlreiche Schlüsselfragen zu klären.

    Weitere Informationen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Erstes Schiedsverfahren auf Grundlage von Art. 25 DSU

    Der Schiedsspruch bestätigt die Diskriminierung der Arzneimittelhersteller in der Türkei. Die diskriminierenden Maßnahmen sind aufzuheben. 

    MPIA-Richterpool beschließt Schiedsspruch

    Die Maßnahmen der Türkei seien mit den WTO-Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, da ausländische Arzneimittelhersteller durch die bestehenden Lokalisierungsmaßnahmen benachteiligt werden. Damit bestätigt die Welthandelsorganisation (WTO) in ihrem Schiedsspruch vom 25. Juli 2022 die Ergebnisse des Panelberichts. Die diskriminierende Maßnahme sieht nämlich vor, dass Arzneimittel ausländischer Hersteller nur dann von den türkischen Sozialversicherungssystemen erstattet werden, wenn diese ihre Produktion in die Türkei verlegen.

    Drei der Mitglieder des MPIA-Richterpools (MPIA = Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) wurden zum Panelbericht "Turkey — Certain Measures concerning the Production, Importation and Marketing of Pharmaceutical Products (DS583)" angehört und um Stellungnahme gebeten.

    Nächste Schritte

    Die Türkei hat am 29. August verkündet, die Empfehlungen und Entscheidungen der Schiedsrichter zeitnah umzusetzen. Entsprechende Umsetzungsoptionen, die mit dem WTO-Recht und ihren Verpflichtungen als WTO-Mitglied in Einklang stehen, werden bereits geprüft. 

    Hintergrund

    Der Streitfall

    Bereits 2019 hat die EU ein Verfahren gegen die Türkei bezüglich der Herstellung, Einfuhr und Vermarktung von Arzneimitteln eingeleitet. Die EU sah in den Handlungen der Türkei Verstöße gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (SCM) und Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). 

    Panel setzt Arbeit aus

    Im Dezember 2021 teilten beide Streitparteien - die Türkei und die EU - dem Dispute Settlement Body (DSB) mit, dass sie sich gemäß Art. 25 (2) Dispute Settlement Understanding - Streitbeilegungsvereinbarung (DSU) gemeinsam auf die Einleitung eines Schiedsverfahrens geeinigt haben und somit das Panel auffordern, ihre Arbeit gem. Art. 12.12 DSU bis einschließlich 21. Januar 2022 auszusetzen. 

    Das Panel gab dem Antrag statt. Die Parteien erhielten den Abschlussbericht des Panels mit der Möglichkeit, diesen zu veröffentlichen. 

    Parteien leiten Schiedsverfahren gem. Art. 25 DSU ein

    Im März 2022 teilten die Streitparteien dem DSB mit, den Streitfall auf Grundlage des MPIA und somit gemäß Art. 25 DSU  überprüfen lassen zu wollen. Am 25. April leitete die Türkei das Schiedsverfahren ein und informierte anschließend die weiteren WTO-Mitgliedern über das Vorhaben. 

    Damit hat sich die Türkei dafür entschieden, einen Mechanismus zur Anfechtung der Ergebnisse des Panels zu nutzen, der im Rahmen der Streitbeilegungsvereinbarung vorgesehen ist.

    Weitere Informationen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Mitglieder fordern weiterhin Nachbesetzung des Berufungsgremiums

    Das Verfahren zur Nachbesetzung freier Stellen im WTO-Berufungsgremium (Appellate Body) sollte eingeleitet werden, um das multilaterale Handelssystem nicht weiterhin zu schädigen. 

    Im Namen von 123 WTO-Mitgliedern stellte Mexiko am 27. April 2022 erneut einen Vorschlag vor, der die Nachbesetzung der freien Stellen im Berufungsgremium der WTO fordert. Bereits am 28. März 2022 trug Mexiko im Namen zahlreicher WTO-Mitglieder diesen Vorschlag vor.

    An beiden Sitzungsterminen äußerten sich jeweils mehr als 20 Delegationen, um noch einmal die Bedeutung des zweistufigen Streitbeilegungsverfahrens der WTO sowie die enorme Wichtigkeit einer Lösung der stockenden Situation hervorzuheben. Neben der Europäischen Union ergriffen auch Nigeria für die afrikanische Gruppe und St. Vincent und Grenadinen für die östlichen Karibikstaaten das Wort. 

    Die USA tragen diesen Vorschlag jedoch auch weiterhin nicht mit und äußerten Bedenken gegenüber dem Berufungsgremium. Die Gründe dieser Blockade seien weiterhin unter anderem die Kompetenzüberschreitung der Berufungsrichter und die lange Verfahrensdauer. Die USA machten auf der Sitzung deutlich, dass sie eine Reform unterstützen und eine vertiefte Zusammenarbeit begrüßen, sofern die Reformgespräche die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und diese primär im Blick behalten.

    Es bleibt demnach abzuwarten, ob und wann das Streitbelegungssystem wieder im vollen Umfang seine Arbeit aufnehmen wird. 

    Quellen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • EU erhält Befugnisse bei blockierten WTO-Schlichtungsverfahren

    Die neue Vorschrift erlaubt es der EU, Gegenmaßnahmen bei Blockaden von WTO-Streitbeilegungsverfahren zu ergreifen. 

    Die Europäische Union (EU) hat neue Vorschriften verabschiedet, die sich auf die Durchsetzungsverordnung (EU) Nr. 654/2014 beziehen. Die EU soll mit diesen Vorschriften die Möglichkeit erhalten, eigene Handelsinteressen gegen illegal handelnde Partner zu schützen. Der EU wird es damit ermöglicht, Gegenmaßnahmen gegen die Länder zu ergreifen, die Handelsregeln verletzen und gleichzeitig die Beilegung von Streitigkeiten blockieren.

    Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde stark ausgeweitet. Die Verordnung deckt nun Streitigkeiten im Zusammenhang mit Waren, Dienstleistungen sowie bestimmten Rechten an geistigem Eigentum ab. Zudem wird sichergestellt, dass die Kommission auch solche Verstöße untersucht, die sich negativ auf Arbeitnehmer oder die Umwelt auswirken. Solche Verstöße sollen die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie die Verstöße gegen den Marktzugang. 

    Weiterhin ist die Einführung eines Instruments vorgesehen, welches die EU vor Zwangsmaßnahmen durch Drittländer schützen soll. Die Kommission wird aufgefordert, dazu bis spätestens Ende 2021 ein Gesetz vorzuschlagen.

    Die Änderungen auf den Punkt gebracht

    Die neuen Vorschriften verbessern die Durchsetzung der EU, indem folgende Änderungen eingeführt werden:

    • Die EU wird ermächtigt, Maßnahmen zum Schutz ihrer Handelsinteressen in der WTO und im Rahmen bilateraler Abkommen zu ergreifen, wenn ein Handelsstreit blockiert wird, obwohl die EU nach Treu und Glauben bemüht ist, die Streitbeilegungsverfahren einzuhalten (Zuvor durften erst dann Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, wenn der Streitbeilegungsprozess vollständig durchlaufen wurde)
    • Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung und möglicher handelspolitischer Gegenmaßnahmen gegen Dienstleistungen und bestimmter handelsbezogener Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) (Zuvor waren nur Gegenmaßnahmen bei Waren erlaubt) 

    Quellen/Weitere Informationen

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Mehrparteien-Übergangsvereinbarung in Kraft getreten

    Ein weiteres Land beteiligt sich an der Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten. 

    Die Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten wurde am 30. April 2020 der Welthandelsorganisation (WTO) weitergeleitet. Diese Mitteilung markierte den Beginn der Mehrparteien-Schlichtungsvereinbarung (Multi-party interim appeal arbitration arrangement/MPIA). 

    Damit können die teilnehmenden Mitglieder sich auf ein zweistufiges Streitbeilegungsverfahren in der WTO stützen und von einer verbindlichen Beilegung profitieren und eine unabhängige und unparteiische Überprüfung der Panelberichte bewirken.

    Folgende 27 Staaten haben der Vereinbarung bisher zugestimmt (Stand: Mai 2024): Australien; Benin; Brasilien; Kanada; China, Chile; Kolumbien; Costa Rica; die Europäische Union; Ecuador; Guatemala; Hongkong, China; Island; Japan; Macao, China; Mexiko; Montenegro; Neuseeland; Nicaragua; Norwegen; Pakistan; Peru; Philippinen; Singapur; Schweiz; Ukraine und Uruguay. Weitere Staaten können der Vereinbarung jederzeit beitreten. 

    Der Richterpool besteht aus zehn Richtern. Sollte eine Partei gegen einen WTO-Panelbericht Berufung einlegen, so werden drei Mitglieder des Richterpools nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angehört. 

    Die Mitteilung der Europäischen Kommission lesen Sie hier. Weitere Informationen entnehmen Sie dem WTO-Dokument.

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Ist die Streitschlichtung der WTO am Ende?

    Warum ein WTO-Mitglied die Nachbesetzung blockiert.

    Am 10. Dezember 2019 endet die Amtszeit zwei der drei verbliebenen Berufungsrichter des Streitschlichtungsgremiums der WTO. Mit diesem Ereignis gehen dem anerkannten Verfahren nicht nur zwei erfahrene Richter verloren, sondern es droht ein Stillstand der Berufungsinstanz. Die USA blockieren seit Jahren die Nachbesetzung neuer Berufungsrichter, sodass heute die Mindestanzahl zur Entscheidungsfindung von drei Richtern nicht mehr gewährt werden kann. Gründe dieser Blockade seien u.a. die Kompetenzüberschreitung der Berufungsrichter und die lange Verfahrensdauer.

    Aber wie geht es weiter? Der damalige Generaldirektor Roberto Azevêdo sieht diese Situation selbstverständlich als ernsthafte Herausforderung, jedoch nicht als das Ende des multilateralen Handelssystems. Die bestehenden Regeln der WTO gelten weiterhin, dennoch muss eine Lösung zur Fortführung des Streitbeilegungssystems gefunden werden. Die EU setzt auf eine Übergangslösung und arbeitet entsprechende Pläne aus. Wie die WTO in Zukunft schlichtet, bleibt vorerst abzuwarten.

    Eins ist jedoch klar: Ohne Streitschlichtungsgremium und eine verlässliche Regeldurchsetzung steigt die Unsicherheit der Wirtschaft. Mit Blick auf die Zollkonflikte könnte dies unkalkulierbare Handelskonflikte und Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten und Zukunftsinvestitionen bedeuten. 

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

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