EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote
EU weitet Einfuhrverbot für Quecksilber aus
Die EU weitet bereits bestehende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen aus.
11.07.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Der Rat hat der Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Ausfuhr-, Einfuhr- und Herstellungsbeschränkungen unterliegen, zugestimmt.
Damit verbietet die EU die Verwendung von Dentalamalgam und weitet Verbote bezüglich der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr anderer mit Quecksilber versetzter Produkte aus. Es gelten folgende Fristen:
- Für Dentalamalgam besteht ein Ausfuhrverbot ab 1. Januar 2025 und ein Einfuhrverbot ab 1. Januar 2026
- Für quecksilberhaltige Lampen gelten produktspezifische Ein- und Ausfuhrverbote ab 31. Dezember 2025 beziehungsweise 31. Dezember 2026. Details zur den betroffenen Warenkategorien enthält der geänderte Anhang II der Verordnung.
Zum Hintergrund
Die EU hat die Quecksilberverordnung 2017 erlassen. Sie dient zur Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, ein 2013 unterzeichneter internationaler Vertrag zum Schutz vor nachteiligen Auswirkungen von Quecksilber auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Ziel ist es, die Verwendung von Quecksilber zunächst schrittweise zu beschränken und perspektivisch gänzlich einzustellen.
Quellen:
- Verordnung (EU) 2024/1849; ABl L vom 10. Juli 2024;
- Pressemitteilung des Rats vom 30. Mai 2024.