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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Projektor mit Tuner

Neue Einreihungsentscheidung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Ein sogenannter Projektor mit Tuner in einem einzigen Gehäuse mit Abmessungen von etwa 53 × 13 × 34 cm, bestehend aus einem Laserprojektor mit digitaler Lichtverarbeitungs-Technologie (DLP-Projektionstechnik) und einem eingebauten Fernsehtuner.

Die Ware weist die folgenden Hauptmerkmale und Schnittstellen auf:

  • drahtlose Konnektivität über Bluetooth und WLAN,
  • Smart-TV und integrierte intelligente Assistenten (z. B. Google Assistant, Bixby, Alexa),
  • Kompatibilität mit dem Internet der Dinge (IoT),
  • digitale und analoge Fernsehtuner,
  • 4K-Auflösung (3840 × 2160 Pixel),
  • eingebaute Lautsprecher mit 2.2-Kanal-Surround-Sound,
  • 3 HDMI-Schnittstellen,
  • USB-Schnittstelle,
  • Digital-Audioausgang,
  • Ethernet (LAN) RJ-45-Schnittstelle,
  • Antenneneingang.

Die Ware kann Fernsehsignale über den eingebauten Fernsehtuner und Videosignale über einen Computer oder ein Smartphone empfangen. Anschließend kann sie diese Signale als Projektionsbilder wiedergeben. Sie ist ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt, Videos und Standbilder auf einer externen Leinwand (nicht eingebaut und nicht mit dem Projektor gestellt) oder Wand anzuzeigen."

Die Ware ist als "Projektionsfernsehgerät" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 8528 72 10

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2617 (ABl. L vom 8. Oktober 2024) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware. 

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