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EU Customs & Trade News EU Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Konsultation - geografische Angaben aus Georgien

Einspruch bis 16. Januar 2025 möglich.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Georgien auch in der Europäischen Union geschützt werden sollen. Hintergrund ist das Assoziierungsabkommen der EU mit Georgien, das eine solche Möglichkeit vorsieht.

Die Kommission räumt allen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, die Möglichkeit ein, Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.

Der Einspruch muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung, also bis spätestens 16. Januar 2025, bei der Europäischen Kommission eingehen.

Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2024 entnommen werden.

 

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