EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Schutzmaßnahmen: Legierungselemente auf Mangan- und Siliciumbasis
Die EU leitet eine Schutzmaßnahmenuntersuchung ein.
27.12.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU-Kommission leitet die Schutzmaßnahmenuntersuchung auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten ein. Die Untersuchung betrifft die Frage, ob die zu untersuchende Ware infolge unvorhergesehener Entwicklungen in derart erhöhten Mengen in die EU eingeführt wird, dass den EU-Herstellern gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren ein ernsthafter Schaden entsteht oder zu entstehen droht.
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung sind Legierungselemente auf Mangan- und Siliciumbasis. Betroffen sind folgende Waren:
- Silicium (HS-Code 2804 69)
- Ferromangan (HS-Codes 7202 11 , 7202 19)
- Ferrosilicium (HS-Codes 7202 21 , 7202 29)
- Ferrosiliciummangan (HS-Code 7202 30)
- Ferrosiliciummagnesium (KN-Code 7202 99 30)
- Calciumsilicium (KN-Codes ex 7202 99 80 , ex 2850 00 60)
So läuft das Verfahren ab
Interessierte Parteien sind dazu aufgefordert, sich an der Untersuchung zu beteiligen. Dazu gehören ausführende Hersteller, Einführer und Verwender der betroffenen Ware sowie deren Verbände. Die Bekanntmachung der EU-Kommission enthält Fristen und die Kontaktdaten der EU-Kommission.
Die EU-Kommission hat neun Monate Zeit, um das Verfahren abzuschließen. In besonderen Umständen ist eine Verlängerung des Verfahrenszeitraums um zwei Monate möglich.
Kurz erklärt - Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz inländischer Interessen und setzen voraus, dass ein ernsthafter Schaden beim inländischen Wirtschaftszweig entsteht bzw. zu entstehen droht. Sie sind grundsätzlich WTO-konform.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren von Legierungselementen auf Mangan- und Siliciumbasis; ABl. C vom 19. Dezember 2024.