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Zollbericht EU WTO

EU leitet WTO-Verfahren gegen China ein

Mit dem Konsultationsantrag seitens der EU wird förmlich ein WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 23. September 2024 gab die Europäische Kommission bekannt, sich an das WTO-Streitbeilegungsgremium gewendet zu haben, um gegen die Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung zu Einfuhren bestimmter Milcherzeugnisse aus der Europäischen Union (EU) durch China vorzugehen. Damit fechtet die EU zum ersten Mal eine Untersuchung in der Einleitungsphase an. Grund für die Anfechtung sei ein sich abzeichnendes Muster, nach dem China innerhalb kurzer Zeit Handelsschutzmaßnahmen auf der Grundlage fragwürdiger Behauptungen und unzureichender Beweise einleitet.

Gegenstand der Untersuchung

Am 21. August leitete China eine Antisubventionsuntersuchung bei bestimmten Milchprodukten mit Ursprung in der EU ein. In dem Untersuchungsverfahren soll geprüft werden, ob chinesische Wettbewerber durch EU-Agrarsubventionen geschädigt werden. Von den Subventionen sind Milch und Rahm mit einem Fettgehalt von mehr als zehn Prozent sowie Frischkäse und Quark, Schmelzkäse, Blauschimmelkäse und andere texturierte Käse aus Penicillium Loudi umfasst.

Die EU stützt sich auf internationale Regeln. Die Subventionen seien im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU sowie bestimmter nationaler und regionaler Programme eingeführt worden.

Nächste Schritte

Das vermeintlich vertragsverstoßende Mitglied, hier China, kann nun auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier die EU, reagieren und anschließend eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein. Wird innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Lösung erreicht, kann auf Antrag der EU ein Panel eingesetzt werden.

Weitere Informationen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. September 2024

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