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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Zollfreiheit für Getränke mit Ursprung in Norwegen

Die Zollbefreiung gilt im Jahr 2024 im Rahmen eines Zollkontingents. Für darüber hinausgehende Einfuhren sind Zölle zu entrichten.  

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU eröffnet ein zollfreies Kontingent für Einfuhren von Getränken mit Ursprung in Norwegen. Für Einfuhren, die über dieses Zollkontingent hinausgehen, ist ein Zoll zu entrichten. Dieser beträgt 0,047 EUR/Liter.

Folgende Waren können von der Zollfreiheit im Rahmen des Kontingents profitieren: 

  • Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen (KN-Code: 2202 10 00)
  • Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (TARIC-Code:  2202 91 00 10)
  • Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Codes: 2202 99 11 11, 2202 99 11 19)
  • Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT; Getränke aus Nüssen des Kapitels 8 des Zollkodex der Union, Getreide des Kapitels 10 des Zollkodex der Union und Samen des Kapitels 12 des Zollkodex der Union, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Code: 2202 99 15 11, 2202 99 15 19)
  • Andere nicht alkoholhaltige Getränke, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Code: 2202 99 19 11, 2202 99 19 119)

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2742; ABl. L vom 6. Dezember 2022.

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