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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Zollfreiheit für Getränke mit Ursprung in Norwegen

Die Zollbefreiung gilt für das gesamte Jahr 2025. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Folgende Waren können von der Zollfreiheit profitieren: 

  • Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen (KN-Code: 2202 10 00)
  • Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (TARIC-Code:  2202 91 00 10)
  • Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Codes: 2202 99 11 11, 2202 99 11 19)
  • Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT; Getränke aus Nüssen des Kapitels 8 des Zollkodex der Union, Getreide des Kapitels 10 des Zollkodex der Union und Samen des Kapitels 12 des Zollkodex der Union, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Code: 2202 99 15 11, 2202 99 15 19)
  • Andere nicht alkoholhaltige Getränke, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Code: 2202 99 19 11, 2202 99 19 19)

Zum Hintergrund

Zwischen der EU und Norwegen besteht ein Freihandelsabkommen. Die Einfuhr der oben genannten Waren ist normalerweise nur im Rahmen eines Kontingents zollfrei. Für Einfuhren, die über das Zollkontingent hinausgehen, sind Zölle zu entrichten. Falls das Zollkontingent bis zum 31. Oktober des Vorjahres nicht ausgeschöpft wird, gilt im Folgejahr zollfreier Zugang. Das war im Jahr 2024 der Fall. 

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2024/3001; ABl. L vom 3. Dezember 2024.

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