Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Wirtschaftsumfeld | Deutschland | Krieg in der Ukraine

Bundesregierung beschließt Hilfspaket für deutsche Unternehmen

Die Bundesregierung hat Milliardenhilfen für deutsche Unternehmen beschlossen. Es stehen KfW-Kredite von 7 Milliarden Euro und Zuschüsse zu Energiekosten von 5 Milliarden Euro bereit.

Von Edda Wolf | Bonn

Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Europäischen Union ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, wirken sich aber auch auf die Lage der deutschen Unternehmen aus.

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck haben daher ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder vom Kriegsgeschehen betroffen sind. Die Bundesregierung will damit einen milliardenschweren "Schutzschild" für Firmen errichten, die unter hohen Energiepreisen und verlorenen Aufträgen leiden. Es wird insbesondere Unternehmen geholfen, die in besonders energie- oder außenhandelsintensiven Branchen tätig und in ihrer Existenz bedroht sind.

Der befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen hatte, bietet – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.

Das Hilfspaket besteht aus fünf Bausteinen

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen.

Die fünf Säulen des Hilfspakets

1. KfW-Kreditprogramm von etwa 7 Milliarden Euro 

(Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten.)

2. Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen

(Einzelne, bereits während der Coronapandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bürgschaftsprogrammen sollen für vom Ukrainekrieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.)

3. Befristete Zuschüsse für Energiekosten

(Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten, eng umgrenzten Kostenzuschusses/Finanzvolumen: 5 Milliarden Euro)

4. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen in Einzelfällen

(Als Option zur Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen nach Einzelfallentscheidung.)

5. Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen

(Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren/Kreditvolumen: insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro.)

Quelle: Presseerklärung "Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen" vom 8. April 2022

Das Maßnahmenpaket sieht für belastete Firmen ein Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW mit einem Volumen von etwa 7 Milliarden Euro und ein Bürgschaftsprogramm vor. Dabei will die Bundesregierung standardisierte Kriterien erarbeiten, um Unternehmen kurzfristig Kreditlinien der KfW zu gewähren, die mit einer Bundesgarantie unterlegt sind.

Außerdem beinhaltet das Hilfspaket "zeitlich befristete und eng umgrenzte" Zuschüsse zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen. Finanzminister Lindner sagte, es werde bei diesen Zuschüssen mit Kosten für den Steuerzahler von etwa 5 Milliarden Euro gerechnet. Mit solchen Zuschüssen sollen Unternehmen mit energieintensiver Produktion (vor allem Branchen Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik) und handelsintensive Unternehmen, die in starkem Preiswettbewerb auf Auslandsmärkten stehen, unterstützt werden. Hier will die Bundesregierung die Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) zugrunde legen.

Zuschüsse für Energiekosten für besonders energie- und handelsintensive Unternehmen

Voraussetzungen für die Antragstellung:

 1. Das Unternehmen gehört zu einer energieintensiven Branche oder einer handelsintensiven Branche (siehe KUEBLL-Richtlinien).

2. Die Energiekosten des Jahres 2022 übersteigen die Energiekosten des Jahres 2021 um 100 Prozent oder mehr.

Der Energiekostenzuschuss ist gestaffelt und degressiv ausgestaltet:

 - Stufe 1: Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von bis zu 30 Prozent der Energiepreisdifferenz und bis zu 2 Millionen Euro

- Stufe 2: Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von bis zu 50 Prozent der Energiepreisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro

 - Stufe 3: Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von bis zu 70 Prozent der Energiepreisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro (gilt nur für besonders energieintensive Produktionen, insbesondere für die Branchen Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik)

Quelle: Pressekonferenz von BM Lindner und BM Habeck am 8. April 2022 in Berlin

Die Maßnahmen sollen nach dem Willen der Regierung zum 1. Juni eingeführt werden und auf dieses Jahr befristet sein.

Hilfsprogramm ist als "Stoßdämpfer" konzipiert

Bundesfinanzminister Lindner sagte, mit den Hilfsmaßnahmen sollen Schäden durch die Folgen des Kriegs auf die deutsche Wirtschaft begrenzt werden. "Wir wollen Härten abfedern und Strukturbrüche verhindern." Er sprach von einem wirtschaftspolitischen "Stoßdämpfer". Die Hilfen seien zielgenau, um Fehlanreize zu vermeiden. Gleichzeitig werde mit dem Geld der Steuerzahler sorgfältig umgegangen.

Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte, das Paket sei zielgenau und solle zugleich Fehlanreize vermeiden. Es werde nicht jede Härte weggenommen. Das Hilfspaket könne die Lasten, die die Unternehmen jetzt tragen, nicht vollständig ausgleichen, sondern nur abfedern. Ein vollständiger Ausgleich von Preissteigerungen durch den Staat sei nicht möglich: "Wir können nicht jeden Euro Mehrkosten auffangen. Alle müssen infolge des Kriegs eine gewisse Last tragen. Auch für die Unternehmen bleibt eine Last."

Der Ergänzungshaushalt mit den Kosten für die Folgen des Krieges in der Ukraine wird mindestens ein Volumen von 24 Milliarden Euro umfassen, sagte Bundesfinanzminister Lindner. Der Staat dürfe seine Handlungsmöglichkeiten jedoch nicht erschöpfen, denn der russische Krieg gegen die Ukraine und die Folgen der resultierenden Verwerfungen an den Weltmärkten könnten länger andauern. Der Hilfsbedarf für die Unternehmen könne sich noch erhöhen, sollte sich die Lage verschärfen. Deshalb erklärte Lindner: "Wir behalten uns alle Optionen für die Zukunft offen".

Bundeswirtschaftsminister Habeck betonte: "Die Ukraine darf den Krieg nicht verlieren. Russland darf den Krieg nicht gewinnen. Deutschland muss, alles, was möglich ist, zur Unterstützung der Ukraine tun". Er ergänzte: "Es gibt keine Sanktionen, die nicht auch Auswirkungen bei uns haben".

Weiterführende Informationen

Informationen zu Entlastungen für Unternehmen finden Sie hier:


nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.