Auch in Finnland gibt es einige Tätigkeiten, die der vorherigen Zulassung bedürfen.
Auch in Finnland gibt es einige Tätigkeiten, die erst nach Zulassung durch eine bestimmte Stelle aufgenommen werden dürfen.
Beispielhaft seien hier zahlreiche Gesundheitsberufe genannt, etwa Ärzte (lääkäri), Psychotherapeuten (psykoterapeut), Chiropraktiker (kiropraktor), Masseure (massör) oder Praktiker für Physikalische Therapie (naprapat). Diese benötigen eine Zulassung der finnischen Überwachungsstelle für Wohlfahrt und Gesundheit (Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto - kurz: Valvira).
Auch etwa im Bewachungsgewerbe als private Sicherheitsdienste tätige Dienstleister (Vartija turvallisuusala) benötigen auf Grund von § 3 des Gesetzes über private Sicherheitsdienste eine Lizenz (Laki yksityisistä turvallisuuspalveluista/Lag om privata säkerhetstjänster, Gesetz Nr. 282/2002). Diese vergeben die finnischen Polizeibehörden.
Andere Dienstleister sind verpflichtet, den Beginn ihrer Tätigkeit vorab bei bestimmten Behörden anzumelden. Für einige handwerkliche Berufe von besonderer Bedeutung hierbei ist die finnische Behörde für elektrische und chemische Sicherheit (Turvallisuus- ja kemikaalivirasto - kurz: Tukes). Bei Tukes müssen etwa Elektroinstallateure den Beginn ihres Gewerbes anzeigen. In der Anzeige haben sie darzulegen, dass sie die nötige Ausbildung besitzen. Hierzu muss derjenige, der im Unternehmen die Elektroarbeiten überwacht, ein Qualifikationszertifikat vorweisen, das es in drei verschiedenen Kategorien gibt. Für dessen Erwerb sind neben der entsprechenden Ausbildung eine ausreichende Berufserfahrung und eine spezielle Prüfung im Bereich Elektrosicherheit nötig. Spezielle Kategorien bestehen außerdem für die Installation und Wartung von Aufzügen. Installationen in größeren Anlagen, etwa Wohngebäude oder auch Anlagen mit einer Absicherung des Hauptschalters von mehr als 35 A, müssen überdies von einem dazu eigens autorisierten Inspektor abgenommen werden.
Kälteanlagenbauer, die Wärmepumpen, Kühl- oder Klimaanlagen installieren oder warten, sind ein weiteres Beispiel für einen Berufszweig, der sich vor Tätigkeitsbeginn bei Tukes anmelden muss. Auch hier ist der Nachweis eines Qualifikationszertifikats nötig. Gleiches gilt für Installateure von Brandmeldeanlagen oder Brandbekämpfungssystemen.