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Rechtsmeldung | Frankreich | Mindestlohn

Anpassung des französischen Mindestlohnes

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Frankreich ein neuer gesetzlicher Mindestlohn.

Von Nadine Bauer | Bonn

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel de croissance - SMIC) wird regelmäßig zum 1. Januar erhöht. Seit dem Jahresbeginn beträgt dieser 10,57 Euro pro Stunde beziehungsweise 1.603,12 Euro pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung um 0,9 Prozent gegenüber der letzten Anpassung im Oktober 2021. Unterjährige Anpassungen des Mindestlohnes finden statt, wenn die Verbraucherpreise in Frankreich um mindestens zwei Prozent gestiegen sind.

Bei der Beschäftigung von minderjährigen Arbeitnehmenden mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung findet eine Staffelung des Mindestlohnes statt:

Alter der Mitarbeitenden

Mindestlohn pro Stunde

17 Jahre

9,51 Euro (90 Prozent des SMIC)

16 Jahre und jünger

8,46 Euro (80 Prozent des SMIC)

Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der darin festgelegte höhere Tariflohn.

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