Rechtsmeldung | Frankreich | Mindestlohn
Anpassung des französischen Mindestlohnes
Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Frankreich ein neuer gesetzlicher Mindestlohn.
04.02.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel de croissance - SMIC) wird regelmäßig zum 1. Januar erhöht. Seit dem Jahresbeginn beträgt dieser 10,57 Euro pro Stunde beziehungsweise 1.603,12 Euro pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung um 0,9 Prozent gegenüber der letzten Anpassung im Oktober 2021. Unterjährige Anpassungen des Mindestlohnes finden statt, wenn die Verbraucherpreise in Frankreich um mindestens zwei Prozent gestiegen sind.
Bei der Beschäftigung von minderjährigen Arbeitnehmenden mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung findet eine Staffelung des Mindestlohnes statt:
Alter der Mitarbeitenden | Mindestlohn pro Stunde |
17 Jahre | 9,51 Euro (90 Prozent des SMIC) |
16 Jahre und jünger | 8,46 Euro (80 Prozent des SMIC) |
Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der darin festgelegte höhere Tariflohn.
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