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Rechtsmeldung | Malaysia | Arbeitsrecht

Änderungen des malaysischen Mindestlohns im Jahr 2025

Malaysia hat eine neue "Minimum Wages Order 2024" veröffentlicht, die im nächsten Jahr 2025 stufenweise in Kraft treten wird.

Von Julia Merle | Bonn

Der Mindestlohn wird im Jahr 2025 von 1.500 Malaysischen Ringgit (RM) pro Monat auf monatlich 1.700 RM (entspricht ca. 363 Euro) steigen. Pro Stunde wird der Mindestlohn dann 8,72 RM (ca. 1,86 Euro) betragen.

Die zugrundeliegende Mindestlohnverordnung wird dabei in zwei Stufen in Kraft treten: 

Ab dem 1. Februar 2025 findet der höhere Mindestlohn Anwendung auf: 

  • Arbeitgeber unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten, wenn sie professionelle Tätigkeiten im Sinne der "Malaysia Standard Classification of Occupations 2020" (MASCO 2020) durchführen, sowie
  • Arbeitgeber mit mindestens fünf Mitarbeitenden.

Zu den in der Standardklassifikation MASCO 2020 in Hauptgruppe 2 (professionals) aufgelisteten Berufsgruppen zählen unter anderem Wirtschafts- und Verwaltungsfachkräfte, IKT-Fachkräfte, Juristen, Fachkräfte aus der Wissenschaft und Ingenieure.

Ab dem 1. August 2025 ist der neue Mindestlohn dann auf alle anderen Arbeitgeber anwendbar.

Die bisherige Minimum Wages Order 2022 (MWO 2022) wird gleichzeitig aufgehoben. Mindestlohnänderungen erfolgen in Malaysia regelmäßig alle zwei Jahre. Auf Hausangestellte und Personen mit Ausbildungsvertrag findet der Mindestlohn keine Anwendung.

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