Rechtsmeldung Frankreich Steuerrecht, übergreifend
Frankreich verabschiedet Finanzgesetz 2024
Das „Loi des finances pour 2024“ ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Diese Meldung behandelt eine Auswahl der wirtschaftlich bedeutendsten Änderungen.
12.01.2024
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt zum 1. Januar 2024 um 1,13 Prozent auf 1.766,92 Euro brutto monatlich bei einer 35-Stunde-Woche. Der Mindeststundenlohn liegt ab diesem Tag bei 11,65 Euro brutto. Weitere Einzelheiten hierzu im Dekret 2023-1216 vom 20. Dezember 2023. Die Einkommensteuerklassen werden adjustiert, um die Preisentwicklung abzubilden. Dies führt zu einer 4,8-prozentigen Erhöhung der Einkommensstufen, für die ein bestimmter Steuersatz zu zahlen ist. Außerdem steigt der Beitragsbemessungssatz für die Sozialversicherung um 5,4 Prozent auf monatlich 3.864 Euro.
Ebenfalls durch das Finanzgesetz wird die Richtlinie (EU) 2022/2325 zur Mindestbesteuerung der Gewinne bestimmter multinationaler Unternehmen in nationales, französisches Recht umgesetzt (sogenannte Pillar 2 Regelung).
Schließlich schlägt sich der geplante Umbau zur CO2-neutralen Wirtschaft im Finanzgesetz nieder: Das Steuergesetzbuch wird um Vorschriften zur Einführung einer Steuergutschrift für die grüne Industrie ergänzt. Darauf können sich unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel solche Unternehmen berufen, die Batterien, Sonnenkollektoren, Windkraftanlagen oder Wärmepumpen herstellen.
Die ursprünglich für 2024 geplante verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung wird von 2024 auf September 2026, für kleine und mittlere Unternehmen sogar bis September 2027 verschoben.
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