Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Georgien

"Zoll und Einfuhr kompakt - Georgien" gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Karin Appel | Bonn

Was muss ich für eine erfolgreiche gewerbliche Wareneinfuhr nach Georgien beachten? In "Zoll und Einfuhr kompakt"  finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Voraussetzungen. 

  • Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

    Georgien ist Vertragsstaat einiger Freihandelsabkommen. Dadurch gibt es zahlreiche Handelsvorteile.

    Georgien - WTO

    Seit dem 14. Juni 2000 ist Georgien Mitglied der WTO. Mit dem Beitritt zur WTO begann auch die Zeit der wirtschaftlichen Reformen für das Land. Der Zolltarif und das Steuergesetzbuch wurden zusammengeführt, Zölle und Handelsbeschränkungen abgebaut und der grenzüberschreitende Handel vereinfacht.

    Georgien - EU

    Zwischen Georgien und der EU besteht ein Assoziierungsabkommen. Es wurde im Juni 2014 unterzeichnet und seit dem 1. September 2014 vorläufig angewandt. Am 1. Juli 2016 trat es dann schließlich in Kraft. 

    Die tiefe und umfassende Freihandelszone (DCFTA) ist wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens. Zölle wurden reduziert und durch Harmonisierungen im Zollverfahren traten erhebliche Erleichterungen ein, welche die Effizienz der Zollverfahren erhöhten. Neben dem Zollverfahren passt Georgien seine Rechtsvorschriften und Verfahren sukzessive an die der EU an. Dazu zählen insbesondere technische Standards und Normen und der Abbau von anderen Handelshemmnissen. Dadurch wird der Handel zwischen Georgien und der EU erleichtert.

    Neben dem DCFTA ist Georgien außerdem Vertragspartei des "Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln". In der Übergangsphase zur Ablösung der jeweiligen Ursprungsprotokolle durch ein einheitliches Rechtsinstrument für alle Abkommen, die unter das Regionalübereinkommen fallen, werden derzeit die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen um alternativ anwendbare Regelwerke ergänzt. Das bedeutet, für den Warenverkehr innerhalb der anwendenden Staaten kann ein Exporteur frei wählen, ob er die Bestimmungen des Regionalübereinkommens oder die der Übergangsregelung anwendet. Die neusten Regeln traten am 1. September 2021 zwischen Georgien und der EU in Kraft.

    Georgien stellte am 3. März 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft. Während des jährlichen Fortschrittsberichtes zum Assoziierungsabkommen der EU (zuletzt im Dezember 2022) würdigte der Europäische Rat die bereits von Georgien in seinem Reformprozess unternommenen Schritte. Vor dem Hintergrund des von Georgien eingereichten Antrags zur EU-Mitgliedschaft, ermutigte der Rat Georgien weiterhin, den von der Kommission zum Beitrittsgesuch genannten Prioritäten in vollem Umfang nachzukommen, sodass ihm der Status eines Bewerberlands zuerkannt werden kann. 

    Georgien - EFTA

    Georgien unterzeichnete am 27. Juni 2016 ein Freihandelsabkommen  mit den EFTA-Staaten. Das Abkommen trat am 1. September 2017 für Island und Norwegen und am 1. Mai 2018 für die Schweiz und Liechtenstein in Kraft. 

    Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Waren, den Handel mit Dienstleistungen, die Niederlassungsfreiheit, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die nachhaltige Entwicklung. Im Bereich des Warenhandels wurden Zölle auf Industrieerzeugnisse vollständig abgebaut. 

    Georgien - GUAM

    GUAM ist eine Organisation für Demokratie und Wirtschaftsentwicklung, die zwischen Aserbaidschan, der Ukraine, Moldau und Georgien besteht. Im Rahmen von GUAM gibt es zwischen den Mitgliedern ein Freihandelsabkommen, das seit 2003 in Kraft ist.

    Georgien - GUS

    Georgien war bis 2009 Mitglied der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). 2009 trat Georgien aus der GUS aus. Hintergrund des Austritts waren außenpolitische Spannungen mit Russland.

    Bis heute hat Georgien mit einigen GUS-Mitgliedstaaten bilaterale Freihandelsabkommen. Dazu zählen Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, die Ukraine und Turkmenistan.

    Bilaterale Freihandelsabkommen

    Georgien hat bilaterale Freihandelsabkommen mit Armenien, Aserbaidschan, China, Hongkong, Kasachstan, Moldawien, Russland, der Türkei, Turkmenistan, der Ukraine und Usbekistan geschlossen. Dadurch sind einige Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut worden.

    Von Karin Appel | Bonn

  • Zollverfahren

    Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

    Zollanmeldung

    Die Zollanmeldung kann sowohl elektronisch als auch in Papierform erfolgen. Beide Anmeldeformen bestehen gleichberechtigt nebeneinander.

    Der Zollanmelder kann jede Person sein, soweit er die Zollanmeldung in seinem Namen vornimmt und Zugang zum System „Asycuda“ hat, dem georgischen Zoll- und Steuerportal. Das System steht jedoch nur in georgischer Sprache zur Verfügung. Deutschen Exporteure wird daher empfohlen, sich an einen Vertreter oder ihren georgischen Handelspartner zu wenden, abhängig von den gewählten Lieferbedingungen. 

    Die Zollanmeldung muss entweder vor dem Eintreffen der Sendung in Georgien oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einfuhr eingereicht werden. Die zuständige Behörde ist die Zentrale des Revenue Service des Finanzministeriums

    Begleitpapiere

    Georgien hat die Anzahl der für die Verzollung notwendigen Warenbegleitpapiere stark reduziert. Im Jahr 2007 waren im Durchschnitt noch sieben Dokumente für die Wareneinfuhr notwendig, sind es heute nur noch fünf. 
    Folgende Dokumente müssen mit der Zollanmeldung eingereicht werden:

    • Transportdokument: Frachtbrief oder Carnet TIR
    • Handelsrechnung 
    • Packliste
    • Vertrag über Erwerb der Ware
    • je nach Art der Ware: Einfuhrerlaubnisse und/oder Gesundheitszeugnisse
    • bei der Einfuhr von Waren, die der phytosanitären oder veterinären Kontrolle unterliegen: nicht-präferentielles Ursprungszeugnis
    • bei Waren mit Ursprung in der EU: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung.

    Die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung muss folgenden Wortlaut haben:

    "Der Ausführer (ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. … ) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte … Ursprungswaren sind.“

    Die Ursprungserklärung kann für Ursprungserzeugnisse einer Sendung, deren Wert 6000 Euro (je Sendung) nicht übersteigt von jedem Ausführer abgegeben werden. Für Sendungen, deren Wert 6000 Euro je Sendung übersteigt, kann nur ein ermächtigter Ausführer die Ursprungserklärung selbst abgeben. 

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

    In diesem Zollverfahren werden Waren abgefertigt, die in Georgien verbleiben und auf dem Markt wie einheimische Waren behandelt werden sollen. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben und Freigabe durch den Zoll können die Waren ohne zollamtliche Überwachung frei zirkulieren.

    Zolllager

    Sollen Waren in ein Zolllager überführt werden, bedarf es einer Zolllagergenehmigung des georgischen Revenue Service. Einfuhrabgaben werden nicht erhoben, solange sich die Waren in dem Lager befinden.
    Die im Zolllagerverfahren befindlichen Waren dürfen nicht verändert werden. Erlaubt sind Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Vorbereitung des Verkaufs der Ware.

    Die Lagerdauer der Waren, die dem Zolllagerverfahren unterliegen, darf zwei Jahre nicht überschreiten. Der Anmelder kann diese Frist jedoch unbegrenzt oft auf weitere zwei Jahre verlängern.

    Es gibt öffentliche und private Zolllager.
    In einem privaten Zolllager muss der Betreiber eine Erlaubnis zum Betreiben des Zolllagers haben. In allen Fällen ist das Zolllager der Kontrolle durch die Finanzbehörde Georgiens unterworfen.

    Vorübergehende Verwendung

    Zur vorübergehenden Verwendung können Waren eingeführt werden, die im Besitz des Importeurs verbleiben und nach einer Zeit wieder ausgeführt werden sollen. Voraussetzung für dieses Zollverfahren ist, dass  die Waren unverändert wieder ausgeführt oder zu einem anderen Zollverfahren angemeldet werden. Lediglich eine gebrauchsmäßige Abnutzung ist gestattet

    Die Dauer des Verfahrens beträgt höchstens drei Jahre, kann jedoch in Einzelfällen auf Antrag verlängert werden. Für jeden angebrochenen Monat in dem sich die Ware in diesem Zollverfahren befindet, werden 3 Prozent der auf den Warenwert erhobenen Zölle und 0,5 Prozent der Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Jedoch darf der Gesamtbetrag den vollständigen Einfuhrzoll und bei der Einfuhrumsatzsteuer den regulären Satz von 18 Prozent nicht übersteigen. Der Betrag kann entweder monatlich zu Beginn eines jeden Monats oder auf einmal für die Dauer des gesamten Zollverfahrens beglichen werden. Es ist jedoch immer eine Sicherheit für die Zahlung aller Abgaben zu leisten. Die Sicherheit ist in der Höhe der regulären Eingangsabgaben am Tag der Einfuhr zu leisten.

    Vollständig von Abgaben befreit sind Messe- und Ausstellungswaren, Ausrüstung für Film und Rundfunk, Berufsausrüstung, Ausrüstung für sportliche und kulturelle Ereignisse aber auch Verpackungsmaterial, Container und Fahrzeuge für den persönlichen oder kommerziellen Gebrauch sowie einige weitere Waren für den persönlichen Gebrauch. 

    Versandverfahren

    Das Versandverfahren dient dazu, ausländische Güter durch Georgien in ein anderes Land zu befördern. Zur Durchführung des Verfahrens ist eine Genehmigung erforderlich. Außerdem muss eine Sicherheit gezahlt werden (für den Fall, dass das Transitverfahren nicht mit der unveränderten Ausfuhr der Güter beendet wird und die Güter doch auf den georgischen Markt gelangen). Das Versandverfahren ist in Georgien auch mit dem Carnet TIR möglich.

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    Waren, die von konformen Unternehmen im Rahmen des AEO- Systems (Authorized Economic Operator) importiert werden, erhalten nach ihrer Freigabe für den freien Verkehr einen direkten Transport zum Lager des Importeurs.

    Der georgische Zollkodex (Customs Code of Georgia, CCG) sieht für den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten drei verschiedene Stufen vor: Die erste Art umfasst den Bereich der Vereinfachungen im Zollverfahren wie zum Beispiel dokumentarische Kontrollen. Die zweite Stufe erleichtert Kontrollen in den Bereichen Sicherheit und Schutz. Auf dritter Stufe kann der zertifizierte AEO die Genehmigungen für die ersten beiden Stufen besitzen und hat damit gleichzeitig die dritte Stufe erreicht. 

    Von Karin Appel | Bonn

  • Zölle und Einfuhrabgaben

    In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

    Zolltarif

    In Georgien für etwa 80 Prozent der Erzeugnisse keine Zölle erhoben. Unter die noch zollpflichtigen Erzeugnisse fallen vor allem Waren aus dem Lebensmittelbereich und der Landwirtschaft. Es werden Wertzölle in Höhe von 5 oder 12 Prozent erhoben. Wertzölle werden in Form eines Prozentsatzes vom Warenwert erhoben.

    Unter den zwölfprozentigen Zoll fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse, fertige Lebensmittel, Mineralerzeugnisse, Kunststoff- und Kautschukerzeugnisse, Stein und Erzeugnisse daraus, Edelsteine, unedle Metalle und Erzeugnisse daraus.

    Unter den fünfprozentigen Zoll fallen unter anderem Käse, Seife und einige Kosmetikerzeugnisse, einige Kunststofferzeugnisse, einige Waren aus Eisen und Stahl sowie einige Kabel und Drähte.

    Eine Liste über alle zollpflichtigen Waren und die jeweiligen Zollsätze finden Sie in Artikel 197 des georgischen Steuergesetzbuches

    Einfuhrumsatzsteuer

    Die Einfuhrumsatzsteuer wird zum Zeitpunkt der Zollabfertigung bei der Freigabe für den freien Verkehr erhoben und beträgt 18 Prozent. Grundlage der Berechnung sind 

    • Zollwert
    • Einfuhrsteuern ohne die in Georgien zu entrichtende Mehrwertsteuer
    • Nebenkosten für die Einfuhr von Waren ohne Mehrwertsteuer.

    Das bedeutet beispielsweise, wenn Sie in Georgien Waren mit einem Zollwert von 1000 GEL importieren und die Waren mit einem Importsatz von 12 Prozent besteuert werden, müssen Sie Folgendes bezahlen:

    Einfuhrzoll = 1000 * 12 Prozent = 120 GEL
    Mehrwertsteuer = (1000 + 120) * 18 Prozent = 201,6 GEL.

    Von Karin Appel | Bonn

  • Verbrauchsteuer

    Georgien erhebt unter anderem auf Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke eine Verbrauchsteuer.

    Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren in Georgien gehören:

    • Alkoholische Getränke
    • Tabakerzeugnisse (ausgenommen Tabakrohstoffe und Tabakabfälle)
    • E-Zigaretten-Flüssigkeiten
    • Ölprodukte
    • Erdgaskondensat und / oder Erdgas
    • Kraftfahrzeuge und Motorräder. 

    Alle Verbrauchsteuersätze finden Sie in Artikel 188 des georgischen Steuergesetzbuches.

    Nachfolgend ein Auszug:

    Verbrauchsteuersätze

    Zolltarifnummer

    Ware

    Steuersatz in GEL

    2402 20

    Zigaretten

    1,7/20 Stück 

    3824 90 980 01

    Flüssigkeiten für den Verbrauch in E-Zigaretten

    0,2/ml

    2203 00

    Bier aus Malz 

    0,12/Liter/1 % Vol

    2205, 2206

    Fermentierte Getränke mit einem Alkoholgehalt von 5% oder weniger

    0,6/Liter

    2208 50

    Gin

    22/Liter

    2208 60

    Wodka

    15/Liter

    8703

    Pkw, seit der Erstzulassung weniger als 1 Jahr vergangen

    1,5/ 1 cm³ Hubraum

    Pkw, seit der Erstzulassung 4 Jahre vergangen

    1,2/ 1 cm³ Hubraum

    Pkw, seit der Erstzulassung 6 Jahre vergangen

    0,8/ 1 cm³ Hubraum

    Pkw, seit der Erstzulassung mehr als 14 Jahre vergangen

    2,4/ 1 cm³ Hubraum

    Quelle: Art. 188 georgisches Steuergesetzbuch

    Ein georgischer Lari entspricht 0,36 Euro (Stand April 2023).


    Von Karin Appel | Bonn

  • Einfuhrverbote und Beschränkungen

    Beim Export zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren oder entsprechende Beschränkungen.

    Einfuhrverbote

    Die Einfuhr einiger Produkte nach Georgien ist vollständig verboten. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise Gründe des Gesundheits-, Umwelt- oder Staatsschutzes entgegen stehen. Auch die Erfüllung von Verpflichtungen Georgiens als Unterzeichner internationaler Übereinkommen und Verträge kann Grund für ein Einfuhrverbot sein. 

    Folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot:

    Zur Einfuhr verbotene Ware

    Zur Einfuhr verbotene Ware

    Zuständiges Ministerium

    gefährliche Abfälle

    Ministerium für Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

    Bestimmte gefährliche Pestizide und chemische Erzeugnisse

    Ministerium für Landwirtschaft;

    Ministerium für Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

    Bestimmte nukleare und radioaktive Substanzen

    Ministerium für Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

    Pornografisches Material

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziale Verteidigung Georgiens

    Bestimmte Suchtmittel und Psychopharmaka

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziale Verteidigung Georgiens

    Quelle: Zentrale der Finanzbehörde des Finanzministeriums

    Einfuhrbeschränkungen

    Zu den Einfuhrbeschränkungen gehören jegliche Arten von Genehmigungen, Lizenzen sowie Registrierungs- und Markierungserfordernisse, die die nationale Gesetzgebung fordert. Das georgische Gesetz über Lizenzen und Genehmigungen listet in Artikel 24 die verschiedenen Arten der Genehmigungen bei der Einfuhr auf. Nachfolgend ein Auszug:


    Von Karin Appel | Bonn

  • Standards und Normen

    Für den Vertreib von Waren in Georgien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung technischer Normen.

    Georgien strebt mit seinem nationale Normungssystem die sukzessive Anpassung an international anerkannte Normen und technische Vorschriften an. Im Zuge dessen ist die georgische Nationale Agentur für Normen, technische Vorschriften und Metrologie bereits korrespondierendes Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und Teilnehmer am Partnerlandprogramm der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). 

    Daher sind die georgischen Konformitätsbewertungsverfahren größtenteils schon an europäische und international geltende Standards angepasst. Daher besteht für viele Waren mit Herkunft in der EU oder den GUS-Ländern keine Zertifizierungspflicht mehr. Georgien erkennt in diesen Fällen die Ergebnisse der Konformitätserklärungen oder der Zertifizierungen an.

    Für die übrigen Waren führt das georgische Justizministerium ein Register der technischen Vorschriften



    Von Karin Appel | Bonn

  • Kennzeichnungsvorschriften

    Für den Vertrieb von Waren in Georgien sind einige allgemeine und besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

    Auch im Bereich Kennzeichnung orientiert sich Georgien größtenteils an internationalen Standards. Produkte, die in Georgien importiert werden, müssen jedoch in georgisch gekennzeichnet sein. Darüber hinaus legt Georgien einige produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften fest.

    Die Kennzeichnung muss in beiden Fällen eine wahrheitsgemäße Beschreibung des Produkts enthalten. Dabei darf sie für den Verbraucher nicht irreführend sein. Folgende Informationen müssen aufgeführt sein:

    • Herstellungs- oder Herkunftsangaben
    • Name und Anschrift des Herstellers
    • Name und Typ des Produkts
    • Markenname
    • Mindesthaltbarkeitsdatum 
    • Gewicht der Ware
    • Nebenwirkungen
    • Anwendungshinweise 
    • Lagerbedingungen.

    Lebensmittel

    Lebensmittel müssen ebenfalls etikettiert sein und dabei folgende Informationen für den Verbraucher enthalten:

    • Name des Lebensmittels
    • Zutatenliste
    • Nährwertangaben
    • Informationen zu Substanzen oder Komponenten, die Allergien auslösen oder zu einer höheren Empfindlichkeit führen können
    • Nettogewicht
    • Ablaufdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum
    • besondere Lagerungs- oder Verwendungsbedingungen
    • Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmers
    • Herstellungsort
    • Anwendungshinweise  
    • tatsächliche Alkoholkonzentration für Getränke mit einem volumetrischen Alkoholgehalt von mehr als 1,2%
    • Herstellungsdatum oder Chargennummer.

    Fleisch

    Fleischprodukte müssen etikettiert werden und folgende Angaben enthalten:

    • Referenznummer oder Referenzcode des Schlachthauses
    • Angaben zur Tierzuchtanlage und dem Schlachthof
    • Tierkennzeichnungsnummer
    • Herstellungsdatum
    • Angaben zum Unternehmen, das die Fleischprodukte vertreibt.

    Milch

    Milchprodukte müssen auf ihrem Etikett einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um ein "milchhaltiges Produkt" handelt. Die Angabe "mit Milchgeschmack" ist in Georgien verboten.

    Seit dem 1. November 2020 müssen aus Rohmilch hergestellte Milchprodukte mit der Angabe "hergestellt aus Rohmilch" gekennzeichnet werden.

    Arzneimittel

    Für Arzneimittel gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften. Folgende Angaben müssen stets vorhanden sein: 

    • Internationaler nicht geschützter Name (INN) oder generischer Name
    • Chargennummer
    • Darreichungsform
    • Stärke
    • Menge
    • Name des Herstellers
    • Lagerbedingungen
    • Verfallsdatum.

    Tabakerzeugnisse

    Tabakerzeugnisse, die in Georgien eingeführt werden, müssen zunächst mit einer Verbrauchsteuermarke gekennzeichnet werden. Die Außenverpackung muss (wie in der EU) deutliche Warnhinweise zur Gesundheitsschädigung enthalten. Darüber hinaus müssen folgende Informationen auf der Verpackung kenntlich gemacht werden:

    • Name der Marke des Tabakerzeugnisses und/oder Name der Variante
    • Name und Kontaktdaten des Tabakherstellers
    • Name des Herstellungslandes
    • Anzahl der Teile
    • numerische Beschriftung des Gewichts des Tabaks.

    Honig

    Honig beziehungsweise dessen Verpackung muss mit folgenden Informationen gekennzeichnet werden:

    • Namen des Produkts
    • die Chargennummer
    • den vollständigen Namen und die Adressdaten des Verpackers und Vertreibers. 

    Wein

    Auch importierter Wein darf nur in Georgien vertrieben werden, wenn er alle erforderlichen Informationen auf dem Flaschenetikett enthält. Dazu zählen:

    • Produktname
    • Nennvolumen und Alkoholgehalt in Volumen
    • Begriffe wie „Tafelwein“, „Schaumwein“, „Aromatisierter Wein“
    • Herkunftsangaben, zum Beispiel Angaben wie „Produced in …“ (Herkunftsland/Herstellungsland), „Regional Wine of …“ (inkl. Region)
    • Name des Herstellers und/oder Abfüllers
    • Altersangabe
    • Chargennummer
    • Farbe des Produkts
    • Rebsorte(n), die für die Herstellung verwendet werden (im letzteren Fall Angabe der Namen jeder Sorte), falls zutreffend
    • Jahrgang
    • traditioneller Name
    • Zuckergehalt
    • Registrierungsnummer 
    • Angaben zu den für die Herstellung der Ware verwendeten Rohstoffen
    • Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe.

    Von Karin Appel | Bonn

  • Sanitär-epidemiologische und veterinäre Kontrollen

    Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder auch Sanitärzertifikat eingeführt werden.

    Sanitär-epidemiologische Kontrolle

    Sanitär-epidemiologische Kontrollen sind bei einigen Waren erforderlich, um die Bevölkerung und das Land vor gesundheitsschädlichen Produkten zu schützen. 

    Entsprechende Kontrollen und Maßnahmen werden gleichermaßen auf nationale und importierte Waren angewandt. Zuständige Verwaltungsbehörde ist der georgische nationale Dienst für Lebensmittelsicherheit.

    Die Kontrollen und Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen dem Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen der WTO. Da auch Georgien Mitglied der WTO ist, befolgt man die Vorschriften, welche durch die einzelnen WTO- Mitgliedstaaten zur Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln festgelegt wurden. 

    Veterinäre Kontrolle

    Der veterinären Kontrolle unterliegen Tiere und Waren tierischen Ursprungs. Bei der Einfuhr aller Waren, die der veterinären Kontrolle unterliegen, ist ein Tiergesundheitszeugnis vorzulegen. Ein Tiergesundheitszeugnis ist in Deutschland bei den Veterinärämtern der Städte und Landkreise erhältlich.

    Zusätzlich zum Tiergesundheitszeugnis muss eine Veterinärimportgenehmigung bei der Einfuhr der Waren vorgelegt werden. Die Genehmigung stellt die National Food Agency (dem georgischen Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft zugewiesen) aus, sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

    Um eine Genehmigung für die Einfuhr von tierärztlich kontrollierten Erzeugnissen zu erhalten, muss der Importeur folgende Unterlagen vorlegen:

    • die Anwendung des Produkts
    • das Veterinärzertifikat
    • ein Dokument über Art, Menge, Einfuhr- oder Transitland und Transportweg
    • eine Konformitätsbescheinigung für lebende Tiere (mit Ausnahme von Haustieren für gemeinnützige Zwecke, Schlachtvieh, an Ausstellungen teilnehmenden Tieren sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen)
    • eine Registrierungsbescheinigung für biologische und medizinische Präparate 
    • ein Nachweis über eine Salmonellenuntersuchung für mechanisch getrenntes Geflügelfleisch
    • eine Registrierungsbescheinigung für biologische Präparate und Arzneimittel.

    Wenn Zeugnis und Einfuhrgenehmigung vorliegen, muss der Importeur 24 Stunden vor der Einfuhr der Waren den georgischen Revenue Service über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Eintreffens der Waren informieren. Dabei kann diese Voranmeldung sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. 

    Von Karin Appel | Bonn

  • Freie Wirtschaftszonen

    Freie Wirtschaftszonen gewähren Importeuren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Dadurch sollen Wirtschaftswachstum und Direktinvestitionen im Land gefördert werden. 

    Die Freihandelszone von Tiflis (TFZ) ist die einzige freie Wirtschaftszone Georgiens. Die Zone liegt in der Nähe des internationalen Flughafens Tiflis (30 km) und dem Stadtzentrum (17 km).

    In der Freihandelszone werden viele steuerlichen Vorteile geboten, darunter:

    • Befreiung der Gewinnsteuer
    • gezahlte Zinsen und Dividenden werden nicht besteuert und sind nicht in der steuerpflichtigen Einkommensbasis des Empfängers enthalten
    • Befreiung von der Mehrwertsteuer
    • Immobilien, einschließlich Grundstücke in einem freien Industriegebiet, sind von der Grundsteuer befreit.

    Von Karin Appel | Bonn

  • Ausfuhr aus der EU

    Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.