Soll das Exportgeschäft auf einem sicheren Fundament stehen, ist es unerlässlich, sich mit Rechtsfragen zu befassen. Ansonsten drohen unliebsame Überraschungen, seien es Forderungen des Vertragspartners durch ungünstige Vertragsgestaltungen oder Sanktionen wegen Verstößen gegen zoll- oder exportkontrollrechtliche Vorgaben. Die Bandbreite der Themen reicht von den zu beachtenden Rechtsgrundlagen der vertraglichen Gestaltung über die Prüfung von Ausfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungen zu beachten sind bis hin zur zollrechtlichen Abwicklung des Exportgeschäftes. Auch die Absicherung von Forderungen ist von hoher praktischer Relevanz. Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Aspekte näher ein.
Folgende Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche verschiedenen Regelungen im Exportprozess zu beachten sind.
Vom Kaufvertrag bis hin zur Wareneinfuhr im Drittland
- Abschluss des Kaufvertrags
Berücksichtigen Sie die grundsätzliche Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts bei Exportgeschäften, lassen Sie sich für die Abfassung des Vertrages juristisch beraten und ziehen Sie für den Streitfall Schiedsgerichtsklauseln in Betracht. Länderspezifische Informationen stellen wir in unserer GTAI-Reihe Recht kompakt zur Verfügung. - Ermittlung von Einfuhrbestimmungen
Prüfen Sie etwa Einfuhrabgaben, Einfuhrbeschränkungen, technische Anforderungen, Zertifizierungen, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Freihandelsabkommen / Ursprungsnachweise. - Ermittlung der zu entrichtenden Zollschuld
Recherchieren Sie den jeweiligen Zolltarif. Für die richtige Zuordnung der Ware zu einem Zollsatz ist das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik hilfreich. Zur Eingrenzung möglicher Zollsätze unterstützt Sie der Bereich Zoll der GTAI. Darüber hinaus können Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft der jeweiligen Zollverwaltung einholen. - Erstellung von Dokumenten
Fertigen Sie etwa Frachtpapiere, Handelsrechnung, Präferenznachweis, weitere besondere Zertifikate und Nachweise an und/oder beantragen Sie diese Dokumente bei den entsprechenden Behörden/Stellen. - Ermittlung und Prüfung der Ausfuhrkontrollbestimmungen
Berücksichtigen Sie das Exportkontrollrecht. Prüfen Sie, ob ein Ausfuhrverbot oder eine Genehmigungspflicht besteht. Holen Sie gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. - Erstellung der Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch über ATLAS an die zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt. - Zollabfertigung (ausfuhrseitig)
Beachten Sie das zweistufige Ausfuhrverfahren: Die für Ihren Geschäftssitz zuständige Zollstelle stellt bei erfolgreicher Prüfung ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus und überlässt die Waren zur Ausfuhr. Die Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze überprüft Ware und ABD und schließt sodann das Ausfuhrverfahren ab. - Erstellung der Einfuhranmeldung
Die Form der Zollanmeldung hängt vom jeweiligen Drittland ab und kann je nach Land unterschiedlich sein. Länderspezifische Informationen stellen wir in unserer GTAI-Reihe Zoll und Einfuhr kompakt zur Verfügung. - Zollabfertigung (einfuhrseitig)
Die eingeführte Ware muss im Einfuhrland zu einem Zollverfahren angemeldet werden. Wer hierfür verantwortlich ist, richtet sich nach den Vereinbarungen der Vertragsparteien, die sich hierfür i.d.R. abgekürzter Klauseln („Incoterms“) bedienen. Der konkrete Ablauf des Zollverfahrens hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Drittlandes ab. Länderspezifische Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in unserer Reihe Zoll und Einfuhr kompakt.
Im Folgenden bieten wir Ihnen weiterführende Informationen zu verschiedenen relevanten Zoll- und Rechtsthemen. Unser FAQ beantwortet häufige Fragen in kompakter Form.