Branche kompakt | Griechenland | Chemische Industrie
Rahmenbedingungen
In Griechenland gelten die Regeln der Europäischen Union für chemische Produkte.
04.03.2025
Von Michaela Balis | Athen
Die Nationale Organisation für Pharmazeutika (EOF) genehmigt den Vertrieb von Medikamenten sowie die Produktion und Verpackung von Kosmetika in Griechenland. Außerdem wird der EOF über den Import und Vertrieb von Kosmetika informiert. Das Institut für Pharmaforschung und Technologie (IFET) importiert die für die öffentliche Gesundheit notwendigen Medikamente, soweit diese nicht bereits auf dem Markt sind. Die EU-Regelungen für Kosmetikartikel wurden über zahlreiche Ministerialerlasse im griechischen Recht umgesetzt.
Für die Registrierung und Prüfung aller chemische Produkte ist das Allgemeine Chemische Staatslabor (GCSL), eine Abteilung der Unabhängigen Behörde für die Staatseinnahmen (AADE), zuständig.
EU-Vorschriften gelten auch in Griechenland
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.