Branche kompakt | Slowakei | Chemische Industrie
Rahmenbedingungen
Die Einfuhr von chemischen Erzeugnissen in die Slowakei entspricht den EU-Normen. Investoren können staatliche Zuschüsse beantragen. Gute Geschäfte winken bei Altlastensanierungen.
22.10.2024
Von Gerit Schulze | Bratislava
Das Inverkehrbringen von chemischen Erzeugnissen ist auch in der Slowakei durch die europäische REACH-Verordnung geregelt. Verantwortliche Behörde ist das Wirtschaftsministerium. Dort ist das Zentrum für Chemikalien und Zubereitungen (CCHLP) angesiedelt, das für die Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften zu Chemikalien und das Inverkehrbringen zuständig ist. Sonderregelungen gelten für Biozide, die in ein staatliches Register eingetragen werden müssen.
Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel (einschließlich Produktregistrierung) ist das Staatliche Institut für Arzneimittelkontrolle ŠÚKL.
EU-Fördermittel für die Altlastensanierung
Ein interessantes Geschäftsfeld im slowakischen Chemiesektor ist die Sanierung von Altlasten. Das staatliche Register der kontaminierten Flächen umfasst rund 1.200 Standorte. Oft handelt es sich dabei um Kontaminationen durch Chemikalien im Boden. Für die Sanierung der Altlasten greift die Slowakei auf EU-Fördertöpfe zurück. In der aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027) sind im Operationellen Programm "Slovensko" 281 Millionen Euro zur Untersuchung und Sanierung von ökologischen Altlasten vorgesehen. Das Umweltministerium führt ein aktuelles Verzeichnis der Altlasten im Land.
Investitionen im produzierenden Gewerbe können in der Slowakei eine staatliche Förderung bekommen. Die beiden Industriesparten NACE 20 (Chemikalien) und 21 (Pharmazeutika) gelten dabei als förderwürdig. Notwendig dafür ist der Einsatz moderner Technologien und die Schaffung neuer Jobs. Die Förderquote steigt, je weiter im Osten und Südosten des Landes die Investition erfolgt. Weitere Informationen dazu liefert die Investitions- und Entwicklungsagentur Sario.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.