Das Allgemeine Handelsregister (geniko emporiko mitroo, kurz: GEMI / Γενικό Εμπορικό Μητρώο, kurz: Γ.Ε.ΜΗ.) wurde durch das Gesetz Nr. 3419/2005 (N. 3419 Γενικό Εμπορικό Μητρώο (Γ.Ε.ΜΗ.) και Εκσυγχρονισμός της Επιμελητηριακής Νομοθεσίας) eingeführt. Mittlerweile wurde es durch das Gesetz Nr. 4919/2022 ersetzt. Dieses Gesetz soll vor allem die Digitalisierung des Gründungsprozesses befördern, indem es Gesellschaften einen e-OSS anbietet. Außerdem wird die Überwachung der registrierten Gesellschaften gestärkt, indem eine Registrierung von Amts wegen suspendiert werden kann, wenn bestimmte Unterlagen, beispielsweise Jahresabschlüsse, nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Das Allgemeine Handelsregister übernimmt folgende Aufgaben:
- Es nimmt die Gründungsunterlagen der griechischen Personen- und Kapitalgesellschaften entgegen, prüft und registriert diese.
- Es nimmt Unterlagen zu Änderungen in den Gesellschaftsstatuten entgegen, prüft diese, kümmert sich um die Erfüllung der damit verbundenen Publikationspflichten.
Eine Vielzahl von Informationen, zum Beispiel über griechische Gewerbetreibende, Gesellschaften, oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Griechenland, können unter der Online Suche des GEMI abgerufen werden, die mittlerweile auch in englischer Sprache zur Verfügung steht.
Das europäische Justizportal enthält weitere ausführliche Informationen zum griechischen Handelsregister. Dort ist aufgeführt, über welche Rechtssubjekte Informationen vorhanden sind und welche Unterlagen genau abgerufen werden können.