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Register

Handelsregister

Das Allgemeine Handelsregister (geniko emporiko mitroo, kurz: GEMI / Γενικό Εμπορικό Μητρώο, kurz: Γ.Ε.ΜΗ.) wurde durch das Gesetz Nr. 3419/2005 (N. 3419 Γενικό Εμπορικό Μητρώο (Γ.Ε.ΜΗ.) και Εκσυγχρονισμός της Επιμελητηριακής Νομοθεσίας) eingeführt. Mittlerweile wurde es durch das Gesetz Nr. 4919/2022 ersetzt. Dieses Gesetz soll vor allem die Digitalisierung des Gründungsprozesses befördern, indem es Gesellschaften einen e-OSS anbietet. Außerdem wird die Überwachung der registrierten Gesellschaften gestärkt, indem eine Registrierung von Amts wegen suspendiert werden kann, wenn bestimmte Unterlagen, beispielsweise Jahresabschlüsse, nicht rechtzeitig eingereicht werden.

Das Allgemeine Handelsregister übernimmt folgende Aufgaben:

  • Es nimmt die Gründungsunterlagen der griechischen Personen- und Kapitalgesellschaften entgegen, prüft und registriert diese. 
  • Es nimmt Unterlagen zu Änderungen in den Gesellschaftsstatuten entgegen, prüft diese, kümmert sich um die Erfüllung der damit verbundenen Publikationspflichten.

Eine Vielzahl von Informationen, zum Beispiel über griechische Gewerbetreibende, Gesellschaften, oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Griechenland, können unter der Online Suche des GEMI abgerufen werden, die mittlerweile auch in englischer Sprache zur Verfügung steht.

Das europäische Justizportal enthält weitere ausführliche Informationen zum griechischen Handelsregister. Dort ist aufgeführt, über welche Rechtssubjekte Informationen vorhanden sind und welche Unterlagen genau abgerufen werden können.

 

Insolvenzregister

Das griechische Insolvenzregister ist mittlerweile elektronisch verfügbar (Ηλεκτρονικό Μητρώο Φερεγγυότητας), die Suchfunktion sogar in englischer Sprache. Weitere Informationen zum griechischen Insolvenzregister gibt es auf der Seite der Europäischen Union. Wenn sich eine Gesellschaft in Liquidation befindet oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist dies außerdem im allgemeinen Handelsregister GEMI vermerkt.

Der Abschnitt Insolvenzrecht dieses Länderberichts bietet weiterführende Informationen zum Insolvenzverfahren nach griechischem Recht.

Berufsspezifische Register

Einige griechische Dienstleister sind verpflichtet, sich in berufsspezifische Register einzutragen. Nachstehend einige Beispiele:


Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften müssen sich registrieren lassen. Dafür führt das Aufsichtskommittee für Buchhaltung und Rechnungsprüfung (ELTE) (Επιτροπή Λογιστικής Τυποποίησης και Ελέγχων, kurz: ΕΛΤΕ / Accounting and Auditing Oversight Board) das Register der Abschlussprüfer (Μητρώο Ελεγκτών) (Artikel 13 ff.--folgende Gesetz Nr. 3693/2008 (N. 3693/2008 Εναρμόνιση της ελληνικής νομοθεσίας με την Οδηγία 2006/43/ΕΚ περί υποχρεωτικών ελέγχων των ετήσιων και των ενοποιημένων λογαριασμών)). Hierbei handelt es sich um eine im Internet abrufbare Liste der eingetragenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften

Weitere Informationen zu Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften finden sich im Abschnitt "Plichtversicherung" dieses Länderberichts.

Architekten und Ingenieure

Mitglieder der Technischen Kammer Griechenlands (Τεχνικό Επιμελητήριο Ελλάδας, kurz: TEE / Technical Chamber of Greece) sind Angehörige technischer Berufe, insbesondere Architekten und Ingenieure sämtlicher Fachrichtungen. Mitglied der TEE werden sie, wenn ihnen die TEE die zur Ausübung ihres Berufs erforderliche Genehmigung (Άδεια Άσκησης του Επαγγέλματος του Μηχανικού και Αρχιτέκτονα) erteilt. 

Die Kammer führt ein Register ihrer Mitglieder (Μητρώο Μελών ΤΕΕ), das allerdings leider nur in griechischer Sprache verfügbar ist.  

 

Kreditvermittler

Die Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher sieht in Artikel 29 Absatz 4 vor, dass sich Kreditvermittler in einem Register einzutragen haben. Die Richtlinie wurde in Griechenland durch das Gesetz Nr. 4438/2016 vom 28. November 2016 umgesetzt. Der dortige Artikel 28 sieht vor, dass ein Register bei der Bank of Greece eingerichtet wird. Mehr dazu unter diesem Link: https://www.bankofgreece.gr/en/main-tasks/supervision/credit-institutions/housing-credit.

Notare

Im Europäischen Notarverzeichnis kann man nach in Griechenland tätigen (auch deutschsprachigen) Notaren (Συμβολαιογράφος) suchen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Notarkammern die Möglichkeit der Mitgliedersuche an, zum Beispiel die Notarkammer Thessaloniki, die Notarkammer Thrakien oder die Notarkammer Athen

Einzelheiten zur Ausübung des Notarberufs in Griechenland finden sich im Gesetz Nr. 2830/2000, auch Notargesetzbuch (Κώδικας Συμβολαιογραφών) genannt.

Rechtsanwälte

Bevor in Griechenland niedergelassene Rechtsanwälte ihre Tätigkeit ausüben dürfen, müssen sie als Rechtsanwälte zugelassen werden. Dazu gehört unter anderem die Registrierung bei einer der regionalen Anwaltskammern (Artikel 26 Absatz 3 bis 5 Anwaltsgesetzbuch (Κώδικας Δικηγόρων)). Diese führen ein Register ihrer Mitglieder (Μητρώο μελών Δικηγορικού Συλλόγου). Die Vollversammlung der Anwaltskammern (Oλομέλεια Δικηγορικών Συλλόγων) hält auf ihrer Website eine Liste der griechischen Rechtsanwaltskammern bereit. Dort werden wiederum die Mitgliederlisten der örtlichen Anwaltskammern veröffentlicht.

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