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Bessere Konditionen für Investitionsgarantien in Indien
Der Bund unterstützt die Verbreiterung des Außenhandels. Seit 2019 kommt für Indien wieder das Instrument der Investitionsgarantien zum Einsatz. Es wird umfänglich genutzt.
30.10.2023
Von Florian Wenke | Mumbai
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Bedingungen für die Übernahme von Investitionsgarantien mit Bezug zu Indien verbessert. Die neuen Konditionen gelten vorerst für die Dauer von fünf Jahren (bis Herbst 2028). Sie umfassen die folgenden Punkte:
- Erlass der Antragsgebühr,
- reduzierter Selbstbehalt von 2,5 Prozent anstatt 5 Prozent im Schadensfall,
- ein um 10 Prozent ermäßigtes jährliches Garantieentgelt.
Die vergünstigten Konditionen sollen Unternehmen Investitionen in Indien erleichtern und zur weiteren Diversifizierung des Außenhandels beitragen. Dabei ist staatliche Unterstützung notwendig, denn Indien hatte den deutsch-indischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags zum 3. Juni 2017 gekündigt. Seit April 2019 hat der Bund daher wieder damit begonnen, Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen in Indien zu übernehmen.
Indien zählt zu den wichtigsten Märkten für Investitionsgarantien. Laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lag der Garantiebestand für Indien bei 23 Projekten für Mitte 2023 (Platz 5 von 55 Märkten). Das Volumen der Garantien im Garantiebestand lag bei 1 Milliarde Euro (Platz 6 von 55 Märkten). Investitionen sind in Indien grundsätzlich willkommen. Derzeit laufen zudem die Verhandlungen für ein neues Investitionsschutzabkommen.