Zollbericht Indien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehunsweise entsprechende Beschränkungen.
07.02.2024
Von Jürgen Huster | Bonn
Die Vorschriften über Einfuhrverbote und -beschränkungen in Indien werden im Wesentlichen festgeschrieben in
- der Einfuhrliste (Indian Trade Classification (ITC) of Import Items) einschließlich der allgemeinen Anmerkungen (Chapter 1A: General Notes Regarding Import Policy) und den Verordnungen (Notifications) sowie
- den Gesetzen (Acts) und Durchführungsbestimmungen (Rules, Orders) über das Inverkehrbringen von Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der öffentlichen Ordnung und mit den Verordnungen (Notifications) der zuständigen Ministerien und Behörden.
Einfuhrliste
Die aktuelle indische Einfuhrliste wird von der Zentralregierung im Rahmen des Außenhandelsregimes (Foreign Trade Policy and Procedures) als Anhang 1 (Import) zur "ITC (HS) 2022 Classifications of Export Import Items" veröffentlicht. Die Nomenklatur der Liste mit achtstelligen Warencodes basiert wie der Zolltarif auf dem Harmonisierten System und ermöglicht so eine konkrete Zuordnung der Ware zu existierenden handelspolitischen und sonstigen Maßnahmen:
- frei (free), gegebenenfalls unter den in den Anmerkungen (Licensing Notes) zum HS-Kapitel oder HS-Code festgeschriebenen Bedingungen
- beschränkt (restricted): nur mit Genehmigung (licence) des DGFT beziehungsweise der in der Einfuhrliste jeweils genannten zuständigen Behörde. Beschränkungen gelten u.a. für Einfuhren von Marmor und Granit (HS-Codes 25.15 und 25.16), Aschen, Schlacken und Rückstände (26.20, 26.21), bestimmte organische chemische Erzeugnisse (aus Kapitel 29), Pulver, Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel (aus Kapitel 36), Luftreifen aus Kautschuk für Kraftfahrzeuge und Krafträder (aus 40.11), gebrauchte und runderneuerte Luftreifen ( aus 40.12), Zeitungsdruckpapier (48.01), Golderzeugnisse (71.08), Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen (aus 8525.10), bestimmte Radar-, Funknavigations- und Funkfernsteuergeräte (aus 85.26) sowie Farbfernsehgeräte (aus 8528 72).
- verboten (prohibited): ein Einfuhrverbot besteht unter anderem für Lab und seine Konzentrate (3507.10), rotes Sandelholz (4403.99.18), Klimageräte mit Kühlmitteln (8415.10), elektronische Zigaretten und Zubehör (8543.70) sowie Waren aus Elfenbein (9601.10)
- Staatshandelsunternehmen (State Trading Enterprises - STE): bestimmte Waren dürfen nur von den in der Einfuhrliste genannten Unternehmen eingeführt werden. Diese Beschränkung gilt unter anderem für Leichtöle und Zubereitungen (2710.12) und Harnstoff (3102.10)
Metallerzeugnisse
Für den Import einer Vielzahl von Metallerzeugnissen wie Eisen- und Stahlwaren sowie Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse ist im Rahmen der Einfuhrüberwachung vorab eine Registrierung bei der Außenhandelsbehörde DGFT erforderlich.
Neben dem verpflichtenden Konformitätsbewertungsverfahren durch die indische Normenbehörde für bestimmte Stahlwaren ist im Rahmen der Einfuhrüberwachung (Steel Import Monitoring System - SIMS) für sämtliche Eisen- und Stahlwaren aus den HS-Kapiteln 72, 73 und 86 vorab eine Registrierung bei der Außenhandelsbehörde DGFT erforderlich.